Ist-Mieteinnahmen pro Jahr: 14.400,00 €
Direkt in der Rosenheimer Innenstadt befindet sich die ca. 36 qm große Ladenfläche in einer sehr guten Lage. Die Ladenfläche ist seit vielen Jahren vermietet und wird sehr erfolgreich als Tagescafé/Bistro genutzt. Der derzeitige Mietvertrag läuft noch bis 31.01.2025 und die monatliche Miete beträgt 1.200 € zzgl. Nebenkosten und MwSt. Der Innenhof und die Passage dürfen im Rahmen des Gewerbebetriebs in angemessener Weise ohne Zusatzkosten mitbenutzt werden. Die Flächen befinden sich in einem guten und zeitgemäßen Zustand. Zuletzt wurde im Jahr 2021 die Lüftung mit Plasma-Filter, die Toiletten und der Boden in der Küche renoviert. Dank des guten Grundrisses und der großzügigen Schaufensterfront bieten sich unterschiedliche Nutzungsoptionen für dieses Objekt.
- 2 WC (Gäste/Personal) - Küche - Laden- bzw. Gastfläche - Werbewirksame Lage - Schaufenster - Außenbereich - Innenstadtlage Insgesamt befindet sich das Objekt in einem guten und renovierten Zustand.
Ladenlokal in guter Innenstadtlage zu verkaufen! Das Gebäude befindet sich in der Haupteinkaufsstraße von Rosenheim und liegt somit in einer 1 A Lage. Der Bahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe und garantiert somit Laufkundschaft. Das "Atrium" ist innerhalb Rosenheims bestens bekannt. Mit Gastronomie- und Handels- sowie Büro- und Wohnflächen ist hier für ein gesunden Branchenmix gesorgt. Parkplätze finden sich in unmittelbarer Nähe und ein Parkhaus nur wenige Minuten zu Fuß entfernt.
Quadratmeter werden hier mit qm abgekürzt. Die baulichen Anlagen des Atriums sind auf einem Erbbaurechtsgrundstück errichtet worden. Mitverkauft werden jedoch zusätzlich die Erbbaurechtsanteile für das Teilerbbaurecht der Einheit, sodass kein Erbbauzins zu entrichten ist und die Einheit nach Ende des Erbbaurechts im Jahr 2044 weiterhin im Eigentum des Käufers bleibt. Dies umfasst dementsprechend auch einen Miteigentumsanteil am Grundstück. Insgesamt handelt es sich um eine gute Investitionsmöglichkeit, speziell in der Zeit mit hoher Inflation. Die Drittverwendungsfähigkeit ist aufgrund der Lage und Größe sowie der Aufteilung als sehr gut zu beurteilen. Alternativ zur Gastronomiefläche könnte die Fläche beispielsweise auch als Ladenfläche oder Ladenbüro genutzt werden. Dementsprechend sind die Voraussetzungen für die Neuvermietung bei einem Mieterwechsel als sehr gut zu beurteilen.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf ovbimmo.de, Objekt 6882 - vielen Dank!