Baugrundstück für Gewerbe im Erbbaurecht in Grabenstätt zu vergeben

83355 Grabenstätt

Miete:
Preis auf Anfrage
3.411 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
83355 Grabenstätt
Nutzungsart
Gewerbe
Grundstück
3.411 m2
Online-ID
8790200
Anbieter-ID
1524
Stand vom
13.07.2023
Er­schließung
65.545,13 €
Provision für Mieter
7.671,68 €

Das Baugrundstück für Gewerbe wird im Vergabeverfahren (kein Verkauf im Volleigentum) im Erbbaurecht in Grabenstätt vergeben. Es hat eine Gesamtgrundstücksfläche von 3.411 m² und ist bebaubar nach Bebauungsplan (siehe Bebaubarkeit). Das neu zu bestellende gewerbliche Erbbaurecht ist nach Wahl 30 bis max. 60 Jahre. Der Mindesterbbauzins für das Grundstück mit 3.411 m² liegt bei 8.060,-- € jährlich bzw. 671,67 € monatlich (wertgesichert/indexiert). Der Erbbauzins ist wertgesichert und wird alle 3 Jahre an den Verbraucherindex angepasst. Ein entsprechender Erbbaurechtsvertragsentwurf liegt vor. Der/Die Bewerber/in muss sich mit dem Erbbaurechtsvertragsentwurf einverstanden erklären. Es ist keine Verhandlung möglich. In den für die Berechnung des Erbbauzins zugrunde gelegten reduzierten Bodenwert wurden die Erschliessungskosten mit -20 €/m² und die Hochspannungsleitung mit weiteren -30%/m² berücksichtigt. Bebaubarkeit: Das Baugrundstück für Gewerbe wird im Vergabeverfahren (kein Verkauf im Volleigentum) im Erbbaurecht in Grabenstätt vergeben. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt 3.411 m² und hat die Flurnummer 357. Es ist bebaubar nach Bebauungsplan. Teil-Auszug aus dem Bebauungsplan "Nickelberg" Gemeinde Grabenstätt vom 10.11.1994 mit Änderung des Bebauungsplans vom 20.09.1996: Art der baulichen Nutzung: Das Bauland wird als Gewerbegebiet im Sinne des §8 (BauNVO), als Mischgebiet, im Sinne des §6 (BauNVO), und als allgemeines Wohngebiet im Sinne von §4 (BauNVO) festgesetzt. Als Gebäudegrundriss ist ein klarer, ruhiger, rechteckiger Baukörper vorzusehen. Die seitlichen Wandhöhen werden wie folgt festgesetzt: - Bei 1 Vollgeschoß (I) max. 3,50 m - Bei 2 Vollgeschossen (II) max. 6,20 m - Bei einer Hauptnutzfläche von mehr als 50 % max. 6,80 m bei 2 Vollgeschossen - Bei Garagen max. 3,0 m. Maß der baulichen Nutzung: Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Verhältniszahlen (Baunutzungszahlen) wie folgt als Höchstgrenze festgesetzt: Geschoßflächenzahl (GFZ) gem. §20 Abs. 2 BauNVO: - im Gewerbegebiet (GE) Parzelle 13: max: 0,38 - Grundflächenzahl (GRZ) gem. §19 BauNVO: max. 0,75 für den gesamten Änderungsbereich Grundstücksgrößen: Die Grundstücksgrößen müssen im Gewerbegebiet mindestens 1000 m² aufweisen, im Mischgebiet 750 m². Kfz-Stellplätze: Pro Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze bereitzustellen. Erschließung: Das Erbbaurechtsgrundstück ist in erster Linie mit Entwässerung an das öffentliche Netz angeschlossen. Der Erbbaurechtsnehmer trägt lt. Erbbaurechtsgeber die Erschliessungskosten für Entwässerung von 65.545,13 €.

Lage

Das gewerbliche Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Grabenstätt, eine der schönsten Gemeinden in Bayern (Chiemgau) im Landkreis Traunstein. Die Einwohnerzahl ist ca. 4.382 (März 2020). Die Nachbargemeinden sind Übersee, Staudach-Egerndach, Bergen (Chiemgau), Traunstein und Chieming. Infrastruktur: Grabenstätt bietet Märkte, Sehenswürdigkeiten, Aktivitäten, Kulturelles, Gastronomien, Ausflugsziele, Es gibt 3 Kindertageseinrichtungen und eine Volksschule mit sieben Klassen, Spiel- und Bolzplätze, Gemeindebücherei, Ärzte uvm. Radler, Wanderer und Wasser- und Winterfreunde finden hier ausreichend Freizeitaktivitäten. Seen/Natur: In einem nahe gelegenen Landschaftsschutzgebiet liegt der Tüttensee, dieser bietet einen schönen Rundweg mit Lehrpfad und Schautafeln. Der Chiemsee ist in nur wenigen Minuten mit dem Auto gut erreichbar. Verkehr: Die Staatsstraße 2096 verbindet den Ort zur südlich verlaufenden Bundesautobahn A 8 (München - Salzburg) dieser Autobahnanschluß ist ca. 3 km entfernt. Der nächstgelegene Bahnhof (Strecke München-Rosenheim-Salzburg) befindet sich in Übersee (ca. 8,5 km) und Bergen (ca. 6,6 km). Am nördlichen Ortsrand besteht sei 1974 der 2002 als Sonderlandeplatz zugelassene Flugplatz Grabenstätt für Luftfahrzeuge aller Art (bis 2000 kg) Höchsabfluggewicht (MTOW).

Sonstiges

Bei Interesse vereinbaren Sie mit uns bitte einen individuellen Beratungs-/Besichtigungstermin, damit Sie sich von dem Grundstück selbst überzeugen können. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir Sie, Ihre komplette Postanschrift und Ihre Telefonnummer bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail immer mit anzugeben. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und den uns von den Verkäufern zur Verfügung gestellten Unterlagen gemacht. Irrtum und Zwischenverpachtung vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Vertrag. Bei Abschluss eines notariellen Erbpachtvertrages ensteht unsererseits eine Vermittlungs- und/oder Nachweisgebühr für den Käufer in Höhe von 3,57% inkl. gesetzl. MwSt.. Berechnungsgrundlage ist der reduzierte Bodenrichtwert von € 214.893,--. Die Provision für den Erbbaurechtsnehmer beträgt 7.671,68 € inkl. 19 % MwSt. Bewerbungen sind mit einem persönlichen Schreiben bei der GFH Immoblien GmbH einzureichen. Sie haben die Möglichkeit vorläufig bis 31.10.2023 17 Uhr ein schriftliches Angebot mittels einer formlosen Selbstauskunft im verschlossenen Umschlag bei folgender Anschrift abzugeben: (selbstverständlich kann eine individuelle Bewerbung - idealerweise mit einer Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts ergänzt werden): Persönlich/Vertraulich Herrn Stefan Grandauer, GFH Immobilien GmbH Stichwort"Vergabeverfahren Objekt ID1524, 83355 Grabenstätt" Nicht öffnen vor dem 31.10.2023 17 Uhr, Ludwigsplatz 34, 83022 Rosenheim Bei juristischen Personen sind zusätzlich noch folgende Unterlagen vorzulegen: * Bilanzen der letzten 3 Jahre * Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (wenn vorhanden, Prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater) * "Verbale" Bankauskunft (also kein Formular, sondern Textform) * ggf. weitere aussagekräftige Unterlagen zur Solvenz der Bewerber Bis zum Ablauf der Frist haben Interessenten die Möglichkeit, sich mit der Finanzierung & dem Objekt als solches auseinanderzusetzen. Der Grundstückseigentümer behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen & zu welchen Bedingungen das Grundstück im Erbbaurecht vergeben wird. Die genauen Details zum Ablauf erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Auf Nachfrage und nach einer Besichtigung erhalten Sie von uns einen Erbbaurechtsvertragsentwurf und ein Infoblatt über "Erbbaurechtsvergabe".

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GFH Immobilien GmbH

Herr Stefan Grandauer

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Ihr Ansprechpartner

Herr Stefan Grandauer

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf ovbimmo.de, Objekt 1524 - vielen Dank!