Grundstücksgröße:
ca. 1.398 m²
Bebaubarkeit:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Art und Maß der baulichen Nutzung muss deshalb nach §34 BauBG bestimmt werden.
Bei Vorgesprächen mit der Bauberatung der Stadt Rosenheim wurde eine mögliche Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit bis zu 820 m² Wohnfläche alternativ fünf Reihenhäusern mit insgesamt ca. 850 m² Wohnfläche in Aussicht gestellt.
Jeder Gebäudetyp mit zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss. Siehe hierzu auch die unverbindliche Machbarkeitsstudie aus 2020 am Ende des Exposés.
Einen rechtsverbindlichen Vorbescheid oder eine Baugenehmigung wurde noch nicht beantragt und liegt somit nicht vor.
Erschließungsstand:
Das Grundstück ist erschlossen.
Art, Umfang und Kosten restlicher bzw. zukünftiger Erschließungsmaßnahmen, Herstellungsbeiträge sowie Anschlusskosten sind vom Käufer direkt mit der Stadtverwaltung Rosenheim abzuklären und vom Käufer zu bezahlen.
Die Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Das angebotene Grundstück befindet sich in zentraler Lage in dem westlich von Rosenheim gelegenen Stadtteil Westerndorf St. Peter.
Die Umgebungsbebauung besteht aus Einfamilien- und kleinen Mehrfamilienhäusern bzw. Wohn- und Geschäftshäusern.
Das Stadtzentrum mit allen Geschäften des täglichen Bedarfs, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Bahnhof sowie alle Arten von Schulen bis hin zur Fachhochschule sind schnell und bequem mit dem Fahrrad, dem PKW oder dem Stadtbus zu erreichen.
Der nächstgelegene Autobahnanschluss zur A8 (München-Salzburg) ist rund 9 Kilometer entfernt. Von dort gelangt man am Inntal Dreieck auch auf die A93 (Rosenheim-Kufstein).
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf ovbimmo.de, Objekt 1/20/096-096/010073 - vielen Dank!