Verbraucherschützer fordern Vertragsrechtsreform
Bauen gilt als Wagnis – und das längst nicht erst, seit gestiegene Kosten und Hypothekenzinsen solche Großprojekte noch einmal deutlich verteuert haben. Grundsätzlich stehen beim privaten Bauunterfangen hohe finanzielle Investitionen geringen rechtlichen Sicherheiten gegenüber – gerade in Fällen einer Baufirma-Insolvenz. Vereinigungen wie der Verband Privater Bauherren (VPB) und der Bauherren-Schutzbund (BSB) drängen schon lange darauf, Privatparteien – bei denen es im schlimmsten Fall um die finanzielle Existenz geht – besser abzusichern. Der BSB sieht hier vor allem das Vertragsrecht bei Bauträgergeschäften als dringend reformbedürftig an. Denn hier ist die Gefahr, mit hohen finanziellen Verlusten im Regen stehen gelassen zu werden, noch einmal höher.
Bauträgervertrag ein besonderes Risiko
„Wer heute eine Immobilie vom Bauträger kauft, geht enorme finanzielle Risiken ein – ohne ausreichende rechtliche Absicherung“, kritisiert BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Denn bei diesem Modell ist der Käufer noch einmal deutlich weniger rechtlich geschützt als beim privaten Hausbau. Beim privaten Hausbau auf eigenem Grundstück gehört das Grundstück dem Bauherrn, der selbst ein Bauunternehmen beauftragt. Zudem gilt ein besserer Verbraucherschutz, etwa mit Rücktrittsrechten bei Insolvenz. Beim Bauträgervertrag dagegen kaufen Verbraucher Haus oder Wohnung inklusive Grundstück direkt vom Bauträger. Bau und Grundstückskauf sind in einem Vertrag gebündelt.
Kommt es nun zum Baustillstand oder zur Insolvenz des Bauträgers, geraten Verbraucher schnell in existenzielle Notlagen. Es fehlen insbesondere wirksame Mechanismen zur Rückabwicklung. Die Folge: Käufern drohen langwierige Rechtsstreitigkeiten mit gravierenden Folgen und einer kaum tragbaren Doppelbelastung aus Finanzierungslücken und unbewohnbarer Bauruine. Dieses Problem ist umso dringlicher, da gerade aktuell immer mehr Baufirmen wegen der kriselnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Insolvenzen betroffen sind. So reißen immer mehr Baufirmen ihre Kunden mit in den finanziellen Ruin.
Becker fordert deshalb von der neuen Bundesregierung, entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen. „Es ist höchste Zeit, dass das Bauträgervertragsrecht den Risiken in der Praxis gerecht wird. Wir brauchen eine gesetzliche Rückabwicklungssicherheit für Verbraucher. Nur so lassen sich lange Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Schäden vermeiden“, erklärt der BSB-Geschäftsführer.
Tatsächlich geht es hier nicht allein um private Einzelschicksale. Bei der Eigentumsquote liegt Deutschland auf dem vorletzten Platz – dabei hilft Immobilienbesitz bekanntlich gegen die akute Wohnungsnot und nicht zuletzt gegen das ebenso drängende Problem der zunehmenden Altersarmut. Ein Grund für diesen Missstand könnte auch die mangelnde rechtliche Sicherheit für private Bauherren sein. Christoph Kastenbauer