Was Bauherren zu Asbest und dessen Beseitigung wissen müssen
Der Frühling ist der perfekte Zeitpunkt, um Arbeiten am Haus durchzuführen. Doch wollen Eigentümer ein älteres Gebäude renovieren, müssen sie unter Umständen mit Asbest rechnen. Entscheidend ist, wie alt die Immobilie ist. „Betroffen sind alle Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden“, so die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Hier könne sich Asbest sowohl in den Baustoffen als auch in der Bausubstanz befinden.
Eine neu gefasste Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die im Dezember 2024 veröffentlicht wurde, erhöht der BG Bau zufolge die Anforderungen an den Umgang mit Asbest. Dabei geht es in erster Linie darum, Handwerker und Firmen besser vor den Gefahren zu schützen. Doch die Verordnung hat auch Auswirkungen auf private Bauherren. Eines vorweg: Ein Sanierungsgebot für asbesthaltige Bauprodukte gibt es nicht. Aber was gilt, wenn man sein Haus in Eigenregie renovieren oder sanieren will? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Wann ist Asbest eine Gefahr für die Gesundheit?
Das Problem: Asbestfasern können sich in der Lunge festsetzen und Asbestose sowie Krebs verursachen, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Gefährlich werden diese Fasern, wenn sie in die Atemluft gelangen – was etwa bei Renovierungen oder Sanierungen passieren kann.
„Solange Asbest fest verbaut ist, geht von dem Stoff grundsätzlich keine Gefahr aus. Erst bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien wie Bohren, Sägen oder Schleifen können Asbestfasern freigesetzt und zur Gesundheitsgefahr werden“, heißt es von der BG Bau. Daher sollten Eigentümer, die ein älteres Haus renovieren oder umbauen wollen, zunächst das Baujahr der Immobilie überprüfen. Neben dem Alter ist aber auch entscheidend, wie tief man in die Bausubstanz eingreifen will.
Wie erkennt man überhaupt Asbest und asbesthaltige Produkte?
Asbest hat eine faserige Struktur und ist grünlich bis grau. Allerdings lassen sich asbesthaltige Produkte laut BG Bau oft schwer eindeutig erkennen oder identifizieren. Zahlreiche Bauprodukte können davon betroffen sein, denn früher wurde Asbest etwa in Fliesenklebern, Putzen, Kitten und Spachtelmassen eingesetzt. Insofern ist neben dem Alter der Immobilie auch entscheidend, wann verwendete Materialien dort eingebaut wurden.
Was ist zu tun bei einem Asbestverdacht?
Wer Asbest vermutet, sollte den betroffenen Bereich umgehend sichern und niemanden hineinlassen, rät Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund (BSB). „Lüften ist zu vermeiden, da dies die Fasern aufwirbeln und verbreiten kann“. Auch Bohr- oder Schleifarbeiten sollte man keinesfalls durchführen.
Die Renovierenden sollten sich zunächst Gewissheit verschaffen. Wichtig zu wissen dabei: Asbest in Gebäuden lässt sich nur durch eine technische Erkundung zuverlässig identifizieren. Dafür „müssen Proben entnommen und analysiert werden“, erklärt die BG Bau. „Private Bauherren sollten vor Heimwerkertätigkeiten im Eigeninteresse eine entsprechende Voruntersuchung machen“, rät Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Das gilt Freitag zufolge insbesondere, wenn Staubfreisetzung droht sowie Bauteile zerstört, abgebrochen oder geschliffen werden müssen.
„Wir empfehlen dringend, bei Asbestverdacht spezialisierte Fachbetriebe einzuschalten, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden“, so Stange. Sein Rat: „Holen Sie so bald wie möglich einen Sachverständigen, der Proben nimmt und analysiert.“ Falls die Experten den Asbestverdacht bestätigen, sollte eine zertifizierte Fachfirma die Sanierung übernehmen. Das gilt auch für die Entsorgung.
Wie gefährlich ist das eigene Renovieren?
Es kommt darauf an, ob ein Asbestverdacht besteht oder nicht. „Arbeiten, bei denen die Gefahr droht, mit Gefahrstoffen wie Asbest in Kontakt zu kommen, sind nichts für Laien. Ist absehbar, dass bei den geplanten Tätigkeiten Asbest freigesetzt wird, müssen die Maßnahmen geschulte und qualifizierte Fachunternehmen übernehmen“, so Freitag. Auch Stange betont: „Wir raten grundsätzlich davon ab, asbesthaltige Materialien selbst zu bearbeiten, da schon geringste Fasermengen schwerwiegende Gesundheitsrisiken bergen“.
Will jemand dennoch eigenständig arbeiten, seien umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören laut Stange eine Atemschutzmaske mit P3-Filter, ein Einwegschutzanzug der Schutzklasse Typ 5/6 sowie chemikalienresistente Handschuhe. Zudem müsse „der Arbeitsbereich abgeklebt und möglichst staubfrei gehalten werden. Spezielle HEPA-Staubsauger sind notwendig, um Asbeststaub sicher aufzunehmen“, so Stange. Dpa