Grundleistung einer Hausverwaltung
Sensible Daten gibt es auch und gerade im Immobilienbereich. Besonders Hausverwalter haben Zugang zu zahlreichen Kundendaten. Datenschutz zu gewährleisten und in diesem Zuge die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, gehört deshalb zu einer wichtigen Verantwortung im Rahmen einer Hausverwaltungstätigkeit. Grob gesagt geht es um Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten, also unter anderem um deren Übermittlung, Speicherung und fristgemäße Löschung.
Keine Mittel für Mitarbeiterschulung
Zwar ist diese Aufgabe für eine Hausverwaltung enorm wichtig. Zusätzliche Gebühren für die Umsetzung der DSGVO darf die nach einem Gerichtsurteil (Aktenzeichen 1292 C 17051/22) allerdings nicht verlangen – das berichtet der Infodienst Recht und Steuern der LBS. So überwies sich die Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft in München vom Gemeinschaftskonto 2.500 Euro und begründete dies mit dem Aufwand, der für die korrekte Einhaltung der DSGVO nötig gewesen sei. Unter anderem habe man einen externen Datenschutzexperten eingesetzt und die Mitarbeiter geschult. Die Mitglieder der Gemeinschaft sahen das anders. Der Vertrag gebe eine solche Sondervergütung nicht her.
Das Amtsgericht München schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung gehöre zu den Grundleistungen der Verwaltung und sei deswegen ohne Extra-Vergütung zu erfüllen. Ck