Heizkostenabrechnungen sollte man genau unter die Lupe nehmen
Die Heizkostenabrechnung hält für manche Haushalte böse Überraschungen bereit. Viele Verbraucher fragen sich, ob es bei hohen Nachzahlungen oder üppigen Heiz_kosten pro Quadratmeter mit rechten Dingen zugehen kann. Bei Zweifeln helfen ein genauer Blick auf die Berechnungsgrundlagen – und eine kompetente, unabhängige Beratung.
Fachleute wissen: Nur die Hälfte aller Heizkostenabrechnungen sind wirklich fehlerfrei. Mieter tun daher gut daran, ihre Heizkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Spätestens, wenn die Abrechnung eine saftige Nachzahlung enthält, ist es wichtig zu wissen, was Vermieter überhaupt berechnen dürfen und was auf der Abrechnung stehen darf.
Bei Unklarheit Widerspruch einlegen
Meist erklären sich die Zahlenkolonnen auf der Heizkostenabrechnung nicht von selbst. Viele Mieter verstehen nicht bis ins Detail, wie die Heizkosten berechnet werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentralen hilft, die Nebenkostenabrechnungen zu verstehen und die Rechtsberatungen unterstützen dabei, gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Neben den Verbraucherzentralen bieten auch Mieterschutzorganisationen Musterbriefe dazu an. In Mehrfamilienhäusern mit Sammelheizungen müssen Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser je nach Verbrauch auf die Mieter verteilt abrechnen. Daraus entstehen nicht selten Fehler in den Abrechnungen. Nur wenn jede Wohnung mit einem Warmwasserzähler ausgestattet ist, lässt sich der Warmwasserverbrauch korrekt ermitteln. Ergeben sich hier etwa im Vergleich mit dem Vorjahr erhebliche Schwankungen nach oben, sollten Mieter um Erläuterung bitten. So oder so können sie im ersten Schritt den angegebenen Verbrauchswert mit üblichen Durchschnittswerten vergleichen. Liegt der eigene Verbrauch über 30 Liter pro Person und Tag, bestehen in der Regel erhebliche Einsparmöglichkeiten – zumindest für die nächste Heizkostenabrechnung.
Vor allem bei den steigenden Energiepreisen ist es wichtig, wann Mehrkosten bei den Verbrauchern ankommen. Wer im Eigenheim wohnt, muss die höheren Kosten sofort in die Haushaltskasse einplanen. Bei Mietverhältnissen kommt es hingegen darauf an, wie der Vertrag der Vermieter mit den Energieversorgern aussieht. Ist der Vermieter an die Grundversorgung angeschlossen oder besteht ein Vertrag ohne Preisgarantie, so droht den Mietern eine Preissteigerung oder Umlage. Bei Laufzeitverträgen mit Preisgarantie sind Preiserhöhungen nicht ohne weiteres möglich. Txn