Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Hausdach sind nicht nur nachhaltig, sie können auch für den Betreiber hohe Kostenvorteile mit sich bringen. Doch auch versteckte Kostenfallen können bei Solaranlagen vorliegen, darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachen hin. Speist man seinen kompletten Strom ins Netz ein, kann der Gewinn daraus geschmälert werden – und zwar, wenn man noch einen zusätzlichen Stromvertrag für den separaten Stromzähler bezahlt, der bisher bei PV-Anlagen zur Volleinspeisung mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt nötig war.
Erneuerbare-Energien-Gesetz angepasst
Diese Pflicht des zusätzlichen Stromvertrags entfällt seit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Mai diesen Jahres. Nun darf die geringe Strommenge, die für den Betrieb einer PV-Anlage benötigt wird, dem Haushaltsstrom zugerechnet werden, erklärt die Verbraucherzentrale. Ein separater Grundversorgungsvertrag werde damit überflüssig.
100 bis 120 Euro Kosten extra pro Jahr
Zwar fällt die Strommenge laut René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der VZ, kaum ins Gewicht. Grundversorger und Netzbetreiber würden in diesen Fällen aber an der Grundgebühr verdienen: Je nach Versorger könnten so leicht 100 bis 120 Euro im Jahr anfallen.
Das Problem: Verbraucher müssen selbst aktiv werden, um von der neuen Regelung zu profitieren. Energieversorger und Netzbetreiber seien nicht dazu verpflichtet, die Regelung automatisch umzusetzen. Zietlow-Zahl rät daher, sowohl den Grundversorger als auch den Netzbetreiber schriftlich aufzufordern, den für die PV-Anlage benötigten Strom dem Haushaltsstrom zuzuordnen. Gleichzeitig sollten Verbraucher den Grundversorgungstarif kündigen. Das ist den Angaben der VZ zufolge jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich.
Ist man noch dabei, die Anschaffung einer PV-Anlage zur Volleinspeisung zu planen, kann man in diesem Fall bereits mit dem Netzbetreiber in Kontakt treten und die Zuordnung zum Haushaltsstrom verlangen. Unnötige Kosten lassen sich dann von vorneherein vermeiden. Dpa