Die wichtigsten Änderungen für Immobilieneigentümer
Das neue Jahr steht in den Startlöchern und auch dieses Mal bringt das Mitternachtsläuten am 31. Dezember einige Neuerungen für Immobilieneigentümer. Die wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt.
Smart Meter ersetzen alte Stromzähler: Ab dem Jahr 2025 kann jeder Haushalt einen digitalen Stromzähler erhalten. Diejenigen mit einem Jahresstromverbrauch von über 6 000 Kilowattstunden sind zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet. Dasselbe gilt für alle, die eine Solaranlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung sowie steuerbare Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos haben.
Dynamische Stromtarife überall erhältlich: Ab 2025 müssen alle Stromanbieter in Deutschland einen dynamischen Tarif anbieten. Über diese zeitvariablen Stromtarife, die je nach Angebot und Nachfrage an der Strombörse während des Tagesverlaufs schwanken, müssen sie informieren – zum Beispiel dazu, dass Preisausschläge nach unten und oben möglich sind, und darüber, ob eine Deckelung die Kunden schützt.
CO2-Preis für fossiles Heizen steigt weiter: Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt zum Jahr 2025 von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Dadurch wird nicht nur das Tanken von Autos mit Diesel- und Benzinmotoren teurer. Auch Hausbesitzer und Mieter, die mit Öl, Gas oder Fernwärme heizen, zahlen künftig mehr.
Fünf Bundesländer erweitern Solarpflicht: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen weiten jeweils ihre gesetzliche Solarpflicht im Jahr 2025 aus. In den fünf Bundesländern müssen Eigentümer von neuen Wohngebäuden künftig Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach installieren und betreiben.
Strengere Regeln für Kamin- und Holzöfen: Für Kamin- und Holzöfen gelten ab dem Jahr 2025 strengere Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Werte: Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert und zugelassen wurden, dürfen maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen.
Förderung für barrierefreies Umbauen endet: Die Bundesregierung lässt die Förderung für das altersgerechte Umbauen wohl 2025 auslaufen. Bis zum Jahr 2023 erhielten Antragsteller, die ihre Wohnung oder ihr Haus barrierefrei umbauen lassen wollen, noch 5 000 Euro Zuschuss von der staatlichen KfW-Bank. Zum Jahr 2024 wurde die KfW-Förderung auf die Hälfte, also 2 500 Euro, gekürzt. Nun steht sie komplett vor dem Aus.
Eigentümer zahlen neue Grundsteuer: Ab 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer zu zahlen. Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung musste bis Anfang 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben, damit die Finanzämter die Belastungen neu berechnen konnten. Viele Städte und Gemeinden haben daraufhin auf Basis neuer Regeln die Hebesätze für die Grundsteuer erhöht. Christoph Kastenbauer