Das Grundstück "Ost-Haus 2" hat eine Größe von ca. 507 m² (noch zu vermessen) inkl. 1/2 Zufahrt (ca. 52m²) und ist bebaubar mit einem EFH mit den Maßen 8,2 m x 11 Meter (E+1).
Für das Wohngebiet existiert kein Bebauungsplan, die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung).
Der genehmigte Vorbescheid der Stadt Rosenheim liegt uns vor und kann auf Nachfrage eingesehen werden.
Das Grundstück ist bis zum Altbestand erschlossen.
Art, Umfang und Kosten restlicher Erschließungsmaßnahmen, Herstellungsbeiträge sowie Anschlusskosten sind vom Käufer direkt mit der Stadt Rosenheim abzuklären und vom Käufer zu bezahlen.
Die Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen des Eigentümers.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Oberwöhr liegt im südwestlichem Stadtbereich von Rosenheim. Der Stadtteil zeichnet sich durch eine ruhige und naturnahe Lage aus, die gleichzeitig eine gute Anbindung an das Stadtzentrum und die umliegende Region bietet. Insgesamt zeichnet sich Oberwöhr durch eine ausgewogene Mischung aus kurzen Wegen und ländliche Idylle aus, was den Stadtteil zu einem attraktiven Wohnort macht.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf ovbimmo.de, Objekt 1/20/096-096/010662 - vielen Dank!