Alles neu in 2022?

Neue Gesetze, Regelungen und Fristen im Jahr 2022: Was ändert sich? Was bleibt? Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Was sich im neuen Jahr rund um Immobilien ändert

Mit dem Jahreswechsel kommen neue Regelungen und Fristen, die Immobilienbesitzer und Bauherren kennen sollten. Eine Besonderheit: Der neue Koalitionsvertrag bringt zusätzlich frischen Wind. Die wichtigsten Neuerungen fasst Schwäbisch-Hall-Experte Ralf Oberländer zusammen.

Aus für das KfW-Effizienzhaus 55

Das von der neuen Regierung verabschiedete Klimaschutz-Sofortprogramm sieht tiefgreifende Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Ein Vorbote dieser Veränderungen: Ab Februar 2022 gibt es für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard 55 keine Förderung mehr.

Für Schornsteine geht es hoch hinaus

Feinstaub belastet die Luft zunehmend. Durch einen besseren Abtransport von Abgasen lässt sich vor allem in Wohngebieten die Luftverschmutzung reduzieren. Aus diesem Grund müssen Schornsteine von Biomasseheizungen künftig möglichst hoch auf dem Dach angebracht werden. Je größer die Heizanlage und je höher die Gesamtwärmeleistung, umso höher der Schornstein. So gelangen Abgase erst in großer Höhe in die Umgebungsluft.

Solaranlage wird Pflicht

Seit Januar 2022 müssen in Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Ab 1. Mai 2022 sollen auch beim Bau von Wohnhäusern Solaranlagen installiert werden müssen. Weitere Bundesländer planen bereits ähnliche Gesetze. Auch der Koalitionsvertrag sieht vor, dass neue Nichtwohngebäude und „geeignete Flächen“ bei Wohngebäuden Solaranlagen erhalten sollen.

Höhere Kosten für CO2-Emissionen

Mit dem Start des neuen Jahres steigt der CO2-Preis aufs Neue: von 25 auf 30 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Das macht Heizen mit Gas und Erdöl teurer. Die gesetzlich festgelegte CO2-Abgabe wird bis 2025 jährlich jeweils zum 1. Januar erhöht.

EEG-Umlage sinkt

Beim Strom sinkt die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 3,723 ct/kWh. Der niedrigeren EEG-Umlage stehen jedoch höhere Beschaffungskosten der Energieversorger für Strom gegenüber. Also erstmal noch keine niedrigeren Stromkosten für Verbraucher.

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss jährlich von Grundstücks- und Immobilienbesitzern gezahlt werden. Bislang wurde sie anhand von Einheitswerten berechnet, die aus dem Jahr 1964 (West) oder 1935 (Ost) stammen. Das Bundesverfassungsgericht hat das als verfassungswidrig erklärt. Die verfassungskonforme Bewertung der Grundstücke greift seit dem 1. Januar 2022.

TREND: RESSOURCENSCHONEND BAUEN

Laut einer aktuellen Umfrage der BHW Bausparkasse teilen viele Deutsche die Forderung nach ressourcensparendem Bauen. 60 Prozent sprechen sich dafür aus, beim Bauen ausschließlich recycelte oder recycelbare Baustoffe zu verwenden. 40 Prozent plädieren für eine höhere Besteuerung von nicht recycelbaren Materialien.

Noch verbraucht der Bau eines mittelgroßen Einfamilienhauses allein 200 Tonnen von der inzwischen weltweit knappen Ressource Sand. Durch konsequentes Recycling von Baustoffen und die dadurch vermiedenen Transporte könnten enorme Mengen an Treibhausgasen eingespart werden. Über vier Millionen Tonnen CO2 stößt allein das Bauhauptgewerbe in Deutschland jährlich aus. „Die Recycling-Vorgaben des Gesetzgebers sind nicht ausreichend, um den Rohstoffschatz im Altbau zu heben“, ist Henning Göbel, Vorstandsvorsitzender der BHW Bausparkasse, überzeugt. „Hier braucht es deutlich mehr Anreize.“ 56 Prozent der Deutschen würden laut der Umfrage sogar Mehrkosten für Baustoffe aus Recycling in Kauf nehmen. Statt Stein- und Glaswolle zu verarbeiten, greifen viele heute schon zu nachwachsenden Werkstoffen wie Jute, Zellulose oder Holzfaser.