Baustoffe ganz neu

Verordnung für mehr Recycling

Der Gebäudesektor ist mit circa 40 Prozent der Bereich, in dem das meiste CO2 ausgestoßen wird. Händeringend sucht man deswegen nach Möglichkeiten, den Ausstoß zu verringern.

Eine ist die vermehrte Förderung von Recycling im Bausektor. Ab 1. August 2023 tritt dafür eine neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Mit ihr sollen bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) festgelegt werden – unter anderem für Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, bestimmte Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Diese Verordnung ist vor allem deshalb für die Kreislaufwirtschaft von Bedeutung, da bisher Baustoffe aus Recyclingprozessen häufig nicht rechtssicher über innerdeutsche Ländergrenzen hinweg wiederverwendet werden konnten. Durch die neuen Vorgaben soll dies nun gewährleistet werden.

Auch die Baubranche begrüßt die Entscheidung aus Berlin: „Die Ersatzbaustoffverordnung ist ein dringend notwendiger Schritt. Mit den 228 Millionen Tonnen, die jährlich an Bauschutt anfallen, stünde der Bauwirtschaft eine immense Rohstoffquelle zur Verfügung. Dieses Potenzial bleibt jedoch zum Großteil ungenutzt“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Dennoch: Dem Baugewerbe geht die Verordnung längst nicht weit genug. Pakleppa sieht dabei als großes Problem das der Etikettierung. Denn rechtlich gesehen läuft „Recyclingmaterial“ häufig noch unter dem Terminus des Abfalls. Und: „Kein Bauherr wird Recyclingmaterial verwenden, wenn er damit rechtlich gesehen Abfall verbaut“, so Pakleppa. Das Bundesumweltministerium solle deshalb dringend eine Regelung zum „Abfallende“ vorlegen, um Ersatzbaustoffe als gleichwertige Bauprodukte am Markt zu etablieren. Ck