Bayerische Wirtschaft fordert Klarheit bei neuen Grundsteuer-Hebesätzen

Warnung vor Einführung verdeckter Steuererhöhungen

Die Grundsteuerreform sorgt weiterhin für Ärger – und dies gerade bei bayerischen Wirtschaftsvertretern. Denn die Reform gibt neuerdings den über 2 000 Kommunen des Freistaates die Möglichkeit, die Hebesätze eigenverantwortlich festzulegen – mit einer Frist bis Juni 2025. Dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) geht dies allerdings nicht schnell genug. Für Unternehmen und Selbstständige, die direkt oder als Mieter betroffen sind, ist diese Zeitspanne zu lang, betont BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl: „Die Unternehmen müssen die Grundsteuer als festen Kostenfaktor in ihre Planungen für das kommende Jahr einbeziehen. Deswegen brauchen sie so schnell wie möglich Klarheit über die künftige Belastung.“

Befürchteter Vertrauensbruch 

Dem BIHK geht es dabei längst nicht allein um eine zügigere Umsetzung. Vor allem auf zwei weitere Punkte pocht der Wirtschaftsverband: Die neuen Hebesätze müssen die Kommunen transparent, also für jeden Betroffenen nachvollziehbar gestalten. Zudem müsse diese „aufkommensneutral“ ausfallen: „Alle Seiten haben versprochen, dass die neuen Hebesätze keine verdeckten Steuererhöhungen bringen werden. Sollte es dennoch zu einer versteckten Mehrbelastung kommen, wäre das ein Vertrauensbruch“, warnt Gößl. Ein Vertrauensbruch, der laut BIHK für die Wirtschaft weitreichend negative Folgen haben könnte. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage mit stagnierendem Wachstum und den Herausforderungen durch steigende Energiekosten könnten Betriebe, die bereits unter Druck stehen, durch höhere Steuern noch weiter in die Abwärtsspirale geraten. Um den Kommunen die Festlegung der Hebesätze zu erleichtern, hat das Bayerische Finanzministerium bereits im August 2024 individuell erstellte Hochrechnungen für jede Kommune zur Verfügung gestellt. Diese basieren auf Flächendaten, wie es das bayerische Grundsteuermodell vorsieht. Dieses Modell, das sich auf die Fläche von Grundstücken und Gebäuden konzentriert und nicht – wie das bundesweite Modell – auf die Bewertung von Grundstückswerten, gilt als deutlich weniger bürokratisch und wartungsaufwändig. Im Freistaat entfällt somit die Notwendigkeit regelmäßiger Neubewertungen, die laut BIHK in anderen Bundesländern zu zusätzlichen Verwaltungslasten führen könnten.
Wirtschaftsvertreter loben das bayerische Modell allgemein als pragmatischen Ansatz, da es einfacher zu handhaben ist und gleichzeitig Rechtssicherheit bietet. Dennoch bleibt die Frage offen, wie die Hebesätze letztlich ausfallen werden und ob die versprochene Aufkommensneutralität eingehalten wird. „Die Kommunen sind nun am Zug. Sie sollten schnell handeln, um die Unsicherheit auf Unternehmensseite zu verringern“, so der BIHK-Hauptgeschäftsführer. Christoph Kastenbauer

Wie teuer werden die individuellen Hebesätze der neuen Grundsteuer? Foto: IMAGO/Herrmann Agenturfotografie