Bundesverwaltungsgericht schafft Regelung für ein beschleunigtes Planungsverfahren ab
In Zeiten von hohen Zinsen und Baustoffpreisen sind zähe bürokratische Prozesse ein weiterer Kostenpunkt, der in vielen Fällen allerdings vermeidbar wäre. Verzögerte Baugenehmigungen kosten Bauherren und den entsprechenden Unternehmen jeden Tag bares Geld. Projektentwickler sind auf ein zügiges Planungsverfahren der jeweiligen Städte und Gemeinden angewiesen, um zeitnah und rechtssicher ihren groß angelegten Wohnungsbau kalkulieren zu können.
Umso unverständlicher erscheint es vor dem Hintergrund des aktuell stark kriselnden Baugewerbes – in Verbindung mit einer zunehmenden Wohnungsnot –, dass aktuell sogar bürokratische Prozesse verschärft werden. So konnten bislang Freiflächen einer Gemeinde außerhalb des Siedlungsbereichs in beschleunigten Verfahren für Wohnungen überplant werden. Möglich war dies durch Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun vor Kurzem, dass dieser Paragraf europarechtswidrig ist. Infolgedessen sind keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) übt an dieser Entscheidung scharfe Kritik. Viele Wohnungsbauprojekte dürften so bei den Kommunen verschleppt werden, warnt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. „Die Entscheidung kommt zur absoluten Unzeit. Seit Monaten gehen die Baugenehmigungen und Aufträge zurück, und infolge des Urteils wird die Lage für Mieterinnen und Mieter immer schwieriger.“
Für kleine und mittlere Bauunternehmen, aber auch für die kommunale Wohnungsplanung habe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense negative Folgen, so Pakleppa. Planungen für Wohnungsneubauten würden sich ab sofort mindestens stark verzögern, wenn nicht sogar ganz von ihnen abgesehen werde. Bereits laufende Vorhaben im Wohnungsbau geraten so laut dem ZDB-Hauptgeschäftsführer ins Stocken. Pakleppa fordert nun eine schnelle Reaktion vonseiten des Staates: „Der Ball liegt jetzt bei Bund und Ländern, für die Kommunen schnellstens einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen.“ Wenn es nach dem ZDB-Hauptgeschäftsführer geht, müsse der besagte Paragraf schnell neu geregelt werden, um konform zum Europarecht weiter bestehen zu können. Ck