Kaminöfen gehören hierzulande zu den größten Luftverschmutzern
Nicht nur Romantiker erwärmt der Gedanke eines prasselnden Kaminfeuers, vor dem es sich herrlich kuscheln lässt, während die natürliche Heizwirkung der abbrennenden Holzscheite ihre Wirkung entfaltet. Kaminöfen – oder private Kleinfeueranlagen, wie sie offiziell heißen – sind im Trend, versprechen sie doch eine natürliche, autarke Wärmequelle in Zeiten von Kriegskälte und Energieknappheit. Wer allerdings den Fehler macht, diese Natürlichkeit mit Umweltverträglichkeit zu verwechseln, der irrt.
Beinahe das Dreifache an Belastung
Denn private Kleinfeueranlagen gehören zu den größten Luftverschmutzern bundesweit. Krebserregen-der Feinstaub – beim Diesel im Straßenverkehr längst geächtet und vielfach sanktioniert – qualmt aus heimischen Kaminen weitgehend kritiklos vor sich hin. Gut elf Millionen Anlagen gibt es in Deutschland, Tendenz stark steigend. Ofeninstallateure können sich aktuell vor Kundenanfragen kaum retten. Die bedenklichen Zahlen dahinter kennen die wenigsten: 14,4 Kilotonnen Feinstaub produzieren laut Zahlen des Bundesumweltamts die Kleinstfeuer jedes Jahr – und damit fast dreimal so viel wie aus den Aus-puffrohren des gesamten Straßenverkehrs in Deutschland strömt (5,8 Kilotonnen).
Der Rauch aus Kleinfeueranlagen ist insgesamt hochtoxisch. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums stoßen Kamin- und Kachelöfen neben Feinstaub gesundheitsgefährdende Stoffe wie Dioxine, Furane und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus. Letztere gelten als extrem krebserregend, da die besonders winzigen Kleinstpartikel über die Lunge in den gesamten Körper vordringen können. „In der Öffentlichkeit wird oft behauptet, Feinstaub, der bei der Verbrennung von Holz entsteht, sei weniger toxisch als Feinstaub im Abgas von Dieselfahrzeugen. Das stimmt jedoch nicht“, erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums.
Doch was macht der Bund, um der Bedrohung Herr zu werden? Die Antwort des Ministeriums klingt zurückhaltend. Die Grenzwerte an Feinstaubbelastung, die aktuell bei kleineren Partikeln (PM2.5) bei 25 und bei größeren Partikeln (PM10) bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter stehen, sollen schrittweise an die 2021 aktualisierten Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „angenähert werden“. Diese Richtwerte sind dabei deutlich strenger gefasst: So fordert die WHO einen Grenzwert der Feinstaubbelastung von fünf beziehungsweise 15 Mikro- ramm pro Kubikmeter. Eigentümerverbände wie der Verband Privater Bauherren (VPB) betonen dagegen die Vorteile privater Kleinfeueranlagen. Sie seien laut VPB-Bauherrenberater Marc Ellinger die einzige Möglichkeit, im Angesicht eines drohenden Blackouts für Wärmesicherheit im Gebäude zu sorgen. Die entstehenden Rauchgase würden dabei gefahrlos über die Kaminanlage abgeleitet.
Christoph Kastenbauer