Neues Jahr, neue Förderungen

Mit welcher finanziellen Unterstützung Hauseigentümer 2023 rechnen können

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Um die hochgesteckten Klimaziele zu erreichen und Gebäude wärmeeffizient umzurüsten, unterstützt der Staat im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) private Sanierer mit Zuschüssen und günstigen Krediten. Seit Anfang des Jahres gibt es in diesem Bereich einige Neuerungen. Welche das sind und was Hauseigentümer ab sofort beachten müssen, darüber informiert das staatlich geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“.

Zuschüsse für Eigeninitiative

So kann etwa, wer in Eigenregie energetisch saniert, ab sofort Zuschüsse beantragen. „Als Beispiel für eine gut durchführbare Eigenleistung gilt die Dämmung der Kellerdecke“, erklärt Frank Hettler von Zu- kunft Altbau. „Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke ist oft selbst durchführbar.“

Der Staat übernimmt bei einer Eigenleistung an der Gebäudehülle seit Anfang des Jahres bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanziell gefördert werden nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb müssen die fachgerechte Durchführung sowie die korrekte Auflistung der Materialkosten bestätigen. Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, also auch für den stark geförderten Heizungstausch. Hier gibt es bis zu 40 Prozent Förderung. „Ohne entsprechende Fachkenntnisse ist der Heizungstausch in Eigenregie jedoch nicht empfehlenswert“, sagt Hettler. „Dies sollten nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer machen, die eine entsprechende Ausbildung haben und etwa in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.“

Bei Einzelmaßnahmen liegt der Förderbetrag weiterhin in der Regel bei 15 bis 20 Prozent. Diese Sätze gelten für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke sowie für neue Fenster und Lüftungsanlagen. Beim Heizungstausch gibt es zwischen zehn und 40 Prozent Förderung – der Fördersatz ist abhängig von der Art des alten Heizkessels und der neuen Heizungstechnik. Ein Beispiel:

Für eine Erdwärmepumpe sind bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt. Bei der Förderung von neuen Heizungen sind die technischen Anforderungen zum Jahreswechsel gestiegen: In geförderten Effizienzhäusern dürfen neu installierte Biomasseanlagen nur dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert für den bisherigen Innovationsbonus bei der Förderung von Einzelmaßnahmen. Die im Regelfall mit 20 Prozent geförderten Biomasseheizungen können zudem nur noch gefördert werden, wenn man sie etwa mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert.

Ab Januar 2024 gelten bei geförderten Effizienzhäusern mit Luft-Wasser-Wärmepumpen verschärfte An- forderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Sie müssen mindestens fünf Dezibel niedri- ger sein als nach der EU-Ökodesign-Verordnung vorgegeben. Ab 1. Januar 2026 soll die Differenz auf zehn Dezibel steigen. Ab 2028 dürfen in Wärmepumpen außerdem nur noch ausschließlich natürliche Kältemittel eingesetzt werden.

Gelder für Komplettsanierungen

Bei Gesamtsanierungen bietet der Bund seit Anfang des Jahres eine Förderung in Höhe von fünf bis 45 Prozent – zusätzlich gibt es eine Zinsvergünstigung in einer Größenordnung von 15 Prozent. „Ein Grund für die bessere Förderung ist der höhere ,Worst-Performing-Building-Bonus‘“, erklärt Hettler. „Diesen Bonus gibt es für bislang weitgehend unsanierte Gebäude, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind.“ Er wurde von fünf auf zehn Prozentpunkte angehoben. Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die seriell saniert werden. Der Bonus „Serielle Sanierung“ in Höhe von 15 Prozentpunkten kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten spezielle Bedingungen, etwa die Nutzung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Die serielle Sanierung eignet sich insbesondere für mehrere baugleiche Wohngebäude.

Zu beachten ist: Eine Effizienzhaus-Förderung mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung Heizungs- tausch zu kombinieren, ist nur noch bei einer eindeutigen zeitlichen Trennung der Maßnahmen möglich. Waren die förderfähigen Kosten einer umfassenden Sanierung schon aufgebraucht, konnte man bisher den Heizungstausch problemlos über die Einzelmaßnahmenförderung bezuschussen lassen. Wer ab so-fort mit Einzelmaßnahmen startet und dafür Fördergelder bezieht, muss diese nun zuerst abschließen und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Effizienzhaus-Förderung beantragen. Anträge für die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen müssen Hauseigentümer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BA-FA) einreichen. Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss bei umfassenden Sa-nierungen zum Effizienzhaus wickelt die Förderbank KfW ab. Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, ansonsten entfällt die Förderung.


Christoph Kastenbauer/Mtm