Ablaufende Frist und kein Ende in Sicht

Probleme rund um die Grundsteuererklärung setzen sich fort

Die Zeit wird knapp – dieses Mal wirklich.

Nachdem die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 noch aufgrund diverser staatlicher Pannen auf den 31. Januar dieses Jahres verlegt wurde, ist nun für die in zehn Tagen ablaufende Frist kein Aufschub mehr geplant. Allein, viel besser als im vergangenen Jahr sieht die Lage nicht aus. Laut aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums (Stand 8. Januar) haben gerade einmal 50,11 Prozent der Immobilieneigentümer ihre Erklärung bereits abgegeben.

Unwille gegen massive Bürokratie

Fast 36 Millionen Meldungen sind nötig – und davon fehlen noch circa 18 Millionen. Die Steuerreform, welche Steuergerechtigkeit fördern sollte, entpuppt sich immer mehr als Problemfall. Streikten im vergangenen Jahr noch die Online-Bearbeitungsprogramme, ist es mittlerweile oft schlicht der Unwille der Bürger, sich durch das diesmal besonders dicht ausgefallene Bürokratiedickicht zu kämpfen. „Wir sind keine Staatsdiener“, titelte jüngst „Die Zeit“ – Ausdruck des Unmuts vieler, Bodenrichtwerte und andere Daten, die den Behörden sowieso zur Verfügung stehen, selbst heraussuchen und einzeln in kryptisch benannte Eingabefelder wie „Zähler und Nenner des Flurgrundstücks“ übertragen zu müssen.
Doch es hilft alles nichts. Wer die Grundsteuererklärung zu spät oder gleich gar nicht abgibt, muss mit
Sanktionen des Finanzamts rechnen. Die beginnen erst einmal mit Verspätungszuschlägen. „Dieser beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer vom Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Bei mehrfacher Ver-weigerung der Abgabe kann das Zwangsgeld auf bis zu 25 000 Euro steigen. Zudem darf das Finanzamt bei Nichtabgabe der Erklärung die Besteuerungsgrundlage schätzen, was steuerliche Nachteile für den jeweiligen Eigentümer zur Folge haben könnte. Doch auch dem Staat droht aufgrund der aktuellen Lage Ungemach:

Trifft ein massiver Teil der Erklärungen zu spät oder gar nicht ein, dürften sich die ohnehin bereits überlasteten Finanzämter vor zusätzlicher Arbeit kaum mehr retten können. Mahnungen und Verspätungszuschläge versenden sich nicht von selbst, auch das eigene Schätzen der jeweiligen Grundsteuer verschlingtenorme Ressourcen an Zeit und Arbeitskraft. Dabei muss die Grundsteuerre-
form bis Anfang 2025 abgeschlossen sein. Verständlich also, dass die Bundesländer ihre Bürger in dieser Lage noch einmal unterstützen möchte. Die jeweiligen Finanzministerien stellen diverse Erklärvideos ins Netz, die Meldung kann mittlerweile auch in schriftlicher Form – die für viele die Einfachere ist – erfolgen. Ob dies fruchtet oder ob am Ende doch noch eine weitere Fristverlängerung erfolgen muss, liege in der Entscheidungsgewalt der Länder, nicht des Bundes, erklärt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Christoph Kastenbauer