Haftpflicht auch für das Grundstück

Warum sich eine Versicherung lohnt

Dass Bauen teuer ist, ist kein Geheimnis. Bauherren sollten aber einen Fehler nicht machen: am falschen Ende sparen. Denn wenn Dritte auf dem unbebauten Grundstück, der Baustelle oder dem späteren Eigenheim zu Schaden kommen, sind möglicherweise hohe Schadenersatzforderungen die Folge. Spezielle Haftpflichtversicherungen können davor schützen, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit.

Eigentümern obliegen grundsätzlich die sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Das bedeutet, dass sie ihr Grundstück, die Baustelle oder das Eigenheim so absichern müssen, dass keine Dritten zu Schaden kommen können. Doch das ist schnell passiert. Sei es die Schneelawine, die aufgrund eines losen Schneefanggitters vom Dach abgeht und das Nachbarauto beschädigt, oder sei es der Passant, der in die ungesicherte Baugrube fällt oder aufgrund der versäumten Streupflicht stürzt und sich verletzt. Nicht all diese Dinge lassen sich immer ausschließen und nicht allen von ihnen kann man vorbeugen. Genau in solchen Fällen kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einspringen. Sie leistet laut BdV, wenn Dritte tatsächlich durch schuldhaftes Handeln des Eigentümers geschädigt werden. Und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, sollte das nicht der Fall gewesen sein. Wichtig: Eigentümer, die sich noch nicht in der Bauphase befinden, sollten unbedingt prüfen, ob die Police auch unbebaute Grundstücke umfasst. Einen solchen Schutz bieten sogar manche Privathaftpflichtversicherungen. Dort gebe es dann etwa eine Begrenzung auf zwei Grundstücke von maximal 5000 Quadratmetern. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen bringt Klarheit. Dpa