WEG verhindert Klimaanlage
Eine Eigentumswohnung zu erwerben, bedeutet längst noch nicht, endlich in seinen eigenen Wänden tun und lassen zu dürfen, was einem so vorschwebt. Das müssen Neueigentümer immer wieder erfahren. Zwar hat man nun keinen Vermieter mehr und kleinere bauliche Veränderungen innerhalb der Wohnungen stehen einem frei. Allerdings tritt nun – an die Stelle des Vermieters – die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). An die ist man nun als Eigentümer gebunden – in guten wie in schlechten Zeiten. Bei baulichen Maßnahmen etwa kann die WEG einschreiten, wenn es sie als Ganzes tangiert – und dies kann schon das möglicherweise zu laute Gebläse einer Klimaanlage betreffen.
Klage gegen Verbot blieb erfolglos
So berichtet der Infodienst Recht und Steuern der LBS von einem Fall aus dem Raum Frankfurt: Ein Dachgeschossbewohner litt hier im Sommer unter der bekanntermaßen in oberen Geschossen oft herrschenden hohen Hitze. Trotz seines verständlichen Leidens verbot ihm die WEG den Einbau eines Split-Klimagerätes – und auch eine Klage blieb erfolglos.
Geräuschentwicklung nicht geklärt
Zur Begründung führte das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 5/23) an, dass die Geräuschentwicklung durch diesen baulichen Eingriff nicht abschließend geklärt sei. Die Richter stellten außerdem fest, pauschale Behauptungen zum schlechten Gesundheitszustand des Antragstellers und zu dessen Hitzeunverträglichkeit reichten nicht aus. Wenn man medizinische Gründe für den Einbau der Anlage geltend machen wolle, dann müssten diese viel exakter dargelegt werden als es hier geschehen sei. Ck