Ein Wohnungstausch ist populär, aber rechtlich höchst umstritten
Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) leben etwa sechs Prozent der Mieterhaushalte in Großstädten in beengten Verhältnissen. Auf der anderen Seite wohnen aufgrund der demographischen Entwicklung immer mehr ältere Menschen alleine auf einer einst für die ganze Familie vorgesehenen Quadratmeterzahl. Zeitgleich explodieren die Mieten, was ein Konzept immer mehr in den Fokus rückt: das des Wohnungstausches. Privatparteien tauschen hier untereinander Wohnungen, oft ohne das Wissen der Vermieter. So sinnvoll dieser Trend zu sein scheint, für den Mieter ist er ein Spiel mit dem Feuer.
Tauschpartner finden sich online
An sich funktioniert der Wohnungstausch denkbar einfach: Ein Mieter, der in einer zu großen Wohnung lebt, sucht jemanden mit einer kleineren Wohnung – oder umgekehrt. Über Plattformen, soziale Netzwerke oder Mundpropaganda finden sich Tauschpartner, die ihre Mietverträge behalten und lediglich den Wohnraum tauschen. Für viele ist dies die einzige Möglichkeit, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen, ohne dem üblichen Wettbewerb auf dem Mietmarkt ausgesetzt zu sein.
So praktisch der Ansatz klingt, bewegt sich der Wohnungstausch an der Grenze zur Illegalität. Vermieter sind im Rahmen des geltenden Mietrechts nicht verpflichtet, einem Tausch zuzustimmen. Dennoch erfahren sie häufig erst spät oder gar nicht von der neuen Wohnsituation – ein Vertragsbruch. Laut Mietrecht ist es grundsätzlich unzulässig, eine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters einem Dritten dauerhaft zu überlassen. Wird dies bekannt, droht schlimmstenfalls die Kündigung des Mietvertrags. Der Tauschpartner hat ebenfalls keine rechtliche Sicherheit: Da er selbst keinen Vertrag mit dem Eigentümer abschließt, könnte er im Konfliktfall vor die Tür gesetzt werden.
Einige Mieter versuchen, den Tausch durch Untermietverträge zu legalisieren. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Eine Untermiete muss immer mit dem Vermieter abgestimmt sein, und dieser kann seine Zustimmung verweigern, wenn keine „berechtigten Interessen“ des Mieters vorliegen, etwa bei einem beruflichen Ortswechsel.
Den Tauschprozess in einen sicheren legalen Hafen zu überführen, dafür wirbt seit längerem der Deutsche Mieterbund (DMB). „Ein gesetzlicher Anspruch auf Wohnungstausch würde die Situation für Mieterinnen und Mieter erheblich verbessern und könnte zumindest teilweise für die dringend benötigte Entlastung auf dem Wohnungsmarkt sorgen“, erklärte Franz Michel, Leiter für Wohnungs- und Mietenpolitik beim DMB, im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Das war 2023 und getan hat sich währenddessen wenig. Denn gerade von Eigentümerseite her gibt es Widerstand: Schließlich haben Vermieter nicht grundlos ein Recht darauf, ihren Mieter frei zu wählen – und nicht, ohne Vertragsanpassung, einen neuen untergeschoben zu bekommen. Christoph Kastenbauer