Inflation gleich Mieterhöhung

Deutscher Mieterbund fordert Verbot der Indexmiete

Indexmieten galten einst für den Mieter als gutes Geschäft. Der Vermieter durfte seine Mieterhöhungen allein anhand der steigenden Lebenshaltungskosten ausrichten, einer der wichtigsten Faktoren hier: die Inflation. Seit dem Beginn des Ukrainekriegs ist allerdings die einst gemäßigte Geldentwertung von drei bis vier Prozent in bisher kaum vorstellbare Höhen geschnellt. So rührt sich denn jetzt auch Widerstand gegen die Indexmiete – der Deutsche Mieterbund fordert gar ein Verbot.

Mietern drohen deutliche Erhöhungen

Aktuell liegt die Inflation laut Statistischem Bundesamt bei 8,7 Prozent. Legt man diese Erhöhungen nun auf die Miete um, drohen jährlich Steigerungen um knapp zehn Prozent. Zu viel, betont der Deutsche Mieterbund, gerade vor dem Hintergrund, dass Lebenshaltungskosten aktuell allgemein deutlich steigen und die Belastung für viele Mieter so deutlich zu hoch werden würde. „Haben Mieter, die einen Indexmietvertrag abgeschlossen haben, längere Zeit keine Mieterhöhung erhalten, müssen sie nun mit deutlichen Erhöhungen rechnen“, warnt auch die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterverbandes Melanie Weber-Moritz. Ihre Forderung deshalb in Richtung Berlin: „Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass der Abschluss neuer Indexmietverträge verboten und die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei bestehenden Indexmietverträgen beschränkt werden.“

In der Branche sieht allerdings längst nicht jeder das Problem mit Indexmieten als so dringlich. Viele Eigentümerverbände bezeichnen diese Vertragsform eher als Nischenprodukt und nehmen die Forderung des Verbots als übertrieben wahr. Dieser Darstellung widerspricht Weber-Moritz. Sie verweist auf eine aktuelle Analyse in sechs der größten Mietervereine des Deutschen Mieterbunds – laut dieser waren rund 30 Prozent der neu abgeschlossenen Mietverträge indexiert, in Berlin sogar 70 Prozent. Zudem hätten laut der Bundesdirektorin insbesondern in den nachgefragten Städten wie Berlin, Hamburg oder München viele Mieter aufgrund des Wohnraummangels keine Möglichkeit einen Indexmietvertrag ab- zulehnen. Doch sind Indexmieten tatsächlich so unzumutbar, wie es der Mieterbund darstellt? Mehrere Eigentümerverbände verweisen beispielsweise auf den Vorteil, dass bei dieser Vertragsform Modernisierungsmieterhöhungen – anders als bei Nicht-Indexmietverträgen gesetzlich ausgeschlossen sind. Der Mieterbund räumt dies zwar ein. Ein Argument dagegen führt der Lobbyverband trotzdem an. Denn der Ausschluss gilt nicht für Modernisierungsmaßnahmen, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist – und diese sind in Zeiten hoher Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- gebäuden oft zahlreich und kostenintensiv, wie Weber-Moritz bekräftigt: „Gerade die teure energetische Modernisierung kann in vielen Fällen vollständig auf die Miete umgelegt werden.“
Christoph Kastenbauer