Materialknappheit trifft private Bauherren

Wenn Wunschbaustoff nicht lieferbar ist

Verteuerungen der Baustoffe durch die Inflation und Lieferschwierigkeiten oder Lieferverzögerungen bei Materialien aller Art. Wer heute baut, sieht sich unter Umständen damit konfrontiert, dass nicht alles an seinem künftigen Eigenheim so realisiert werden kann, wie ursprünglich im Bauvertrag vereinbart, ohne dass es zu langen Wartezeiten kommt. Was aber können Bauherren tun, wenn ihre Wunschfliesen nicht vorrätig sind, wenn Dämmstoffe oder der Parkettboden teurer werden als geplant?

Ein Blick in den Vertrag lohnt sich

Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbunds (BSB), lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in den Vertrag. Oft ist das Unternehmen zum Beispiel verpflichtet, eine vereinbarte Ausstattung trotz höherer Einkaufspreise zu den vereinbarten Baukosten einzubauen. Sind bestimmte Materialien nicht oder nur mit großen Verzögerungen erhältlich, kann das Bauunternehmen Alternativvorschläge unterbreiten. Auch diese sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. Entsprechen die Vorschläge des Unternehmers nicht den Wünschen des Auftraggebers oder ist die Qualität geringer, sollte man nachverhandeln. So kann man unter Umständen weitere Materialvorschläge einfordern oder einen Preisabschlag aushandeln.

Kompromiss anstreben

Im Idealfall finden Bauunternehmer und Auftraggeber einen Kompromiss, mit dem beide gut leben können. Ist dies nicht der Fall, können auch rechtliche Schritte sinnvoll sein. Verbraucherschutz-Anwälte können hier prüfen, ob Vertragsverstöße vorliegen und welche juristischen Maßnahmen eingeleitet werden können. Djd