Darauf ist 2024 zu achten

Neue Regelungen für Hauseigentümer

Nicht nur neue Vorsätze bringt das Jahr 2024, sondern auch Änderungen für Immobilieneigentümer. Dabei sind nicht nur konkrete Regelungen, die ab sofort in Kraft treten, sondern auch bestimmte Unwägbarkeiten, die Hausbesitzer unbedingt berücksichtigen sollten.

Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. Januar in Kraft und betrifft alle Gebäudeeigentümer sowie die energetischen Anforderungen deren Immobilien. Öl- und Gasheizungen dürfen noch bis ins Jahr 2044 betrieben werden. Neue Heizungen müssen ab sofort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Biogas oder Holzpellets betrieben werden.

Einspeisevergütung sinkt

Immobilieneigentümer sollten bei Interesse möglichst noch diesen Januar eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Denn die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom sinkt ab sofort alle sechs Monate um ein Prozent – allerdings erst ab dem 1. Februar. Wer jetzt auf Solar umsteigt, kann sich noch die erhöhte Einspeisevergütung sichern.

CO2-Preis steigt

Ab Januar 2024 steigt der CO2-Preis auf 40 Euro pro Tonne. Die Änderung verteuert das Heizen mit Öl oder Gas.

Mehr Rechte bei Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke gelten künftig als privilegierte Maßnahmen. Eigentümergemeinschaften und Vermieter können sie Bewohnern ihrer Häuser nicht mehr verbieten. Außerdem dürfen Betreiber – nach der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz – von Balkonkraftwerken ab diesem Jahr 800 statt 600 Watt ins Netz einspeisen, übergangsweise rückwärts laufende Stromzähler verwenden und müssen ihre Geräte nicht mehr dem Marktstammdatenregister melden, nur noch dem Netzbetreiber. Die Haushaltskrise zwingt die Bundesregierung zum Sparen. Einige Förderungen für Hauseigentümer hat die Ampel schon gekürzt: Die geplante Erhöhung des Fördersatzes für Heizungsumrüstungen auf Wärmepumpe, Solarthermie und andere erneuerbare Heizsysteme von 20 auf 25 Prozent ist weitgehend vom Tisch. Weitere Förderungen könnten folgen. Wer deshalb eine beantragen will, sollte dies zeitnah tun. ck