Neues Energiegesetz beachten
Wer einen Neubau plant oder ein vorhandenes Eigenheim grundlegend modernisiert, hat viele Details zu beachten und Fragen zu klären. Die persönlichen Erwartungen an das Zuhause und seine Ausstattung spielen dabei ebenso eine Rolle wie rechtliche Vorgaben. Angesichts hoher Energiepreise und der Klimaschutzziele steht besonders der Wärmeschutz im Mittelpunkt. Anforderungen steigen
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) steigen 2023 nochmals die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden – von der Heizungstechnik bis hin zum Wärmedämmstandard. In das GEG sind verschiedene frühere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung oder das Energie- einsparungsgesetz eingeflossen. Vor allem die Anforderungen an Neubauten haben sich damit nochmals verschärft: Der maximal zulässige Energiebedarf sinkt von bisher 75 auf 55 Prozent des Referenzgebäudes. Das hat Auswirkungen auf die Dämmung des Dachs. Für Flachdächer gilt beim Modernisieren als Mindestvorgabe ein U-Wert von 0,20, für Steildächer von 0,24.
Der U-Wert wird auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet, je kleiner die Zahl, desto besser und energiesparender ist die Wärmedämmung. Bei Sanierungen von Bestandsgebäuden hingegen sind die Vorgaben unverändert geblieben. djd