Immobilienfinanzierungen zu zweit
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Vom Ehegattensplitting über die Schenkungs- bis zur Erbschaftssteuer: Eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bringt viele finanzielle Vorteile mit sich. Für die jeweiligen Kreditkonditionen ist es allerdings egal, ob man als Paar verheiratet ist oder nicht. „Banken machen hinsichtlich der Bonität der Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen keinen Unterschied, ob sie verheiratet sind, in einer Liebesbeziehung leben, verwandt oder einfach nur befreundet sind“, sagt Christian Heikamp von der Postbank. Entscheidend sei, auf wie viele Kreditnehmer sich das finanzielle Risiko verteile und ob sie das Darlehen verlässlich zurückzahlen können.
Zwei Einkommen erleichtern Antrag
Auch ohne Ehe-Bonus hat deshalb ein gemeinsamer Immobilienkredit Vorteile, da die finanzielle Belastung von zwei Personen getragen wird. Zudem werden zwei Einkommen bei der Prüfung des Kreditantrags berücksichtigt. „Je nach individueller Situation der Antragsteller können sich die Konditionen verbessern und der bonitätsabhängige Zins sinken.
Und unter Umständen kann sogar die Genehmigung des Kreditantrags davon abhängen, ob ein zweiter Kreditnehmer oder eine zweite Kreditnehmerin mit einem belastbaren Einkommen unterschreibt“, erläutert der Experte. Immobilienkäufer sollten sich gut überlegen, mit wem sie eine Unterschrift unter einen gemeinsamen Kreditvertrag setzen, da beide gesamtschuldnerisch haften. Selbst bei Eheleuten kann ein gemeinsam aufgenommener Kredit nach hinten losgehen. Denn Garantien für eine erfolgreiche Ehe oder Partnerschaft gibt es nicht. Und wenn nach Scheidung oder Trennung einer der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllt und die Kreditraten nicht mehr bedient, kann die Bank vom zweiten Kreditnehmer verlangen, die restlichen Schulden in voller Höhe zu begleichen. „Man haftet also nicht nur für seinen Teil des Darlehens, sondern für die gesamte Summe“, erläutert Heikamp. Was demnach als Paar zu Beginn der Finanzierung scheinbar einfacher losging, kann sich letztendlich auch ins Gegenteil verkehren. Bhw