Unerwünschte Kleinstnachbarn
Zu den kleinsten Nutztieren, wegen denen es zwischen Nachbarn zu Konflikten kommt, zählen Bienen. Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, wann dieser Konflikt auch juristische Konsequenzen nach sich zieht. Wie die LBS berichtet, wurde in einem Fall ein Grundstückseigentümer von einer Biene gestochen, deren Volk der Nachbar auf seinem Anwesen hielt. Der Verletzte klagte auf 300 Euro Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Brandenburg entsprach dem nicht, denn Bienenhaltung sei im konkreten Umfeld als unwesentliche Beeinträchtigung anzusehen. Die Faktoren „konkretes Umfeld“ und „unwesentliche Beeinträchtigung“ spielen bei der Urteilsbegründung eine Rolle. Der Fall spielte in Brandenburg auf dem Land. Zwar sind selbst in Metropolen die Ansiedlung von Bienenstämmen erlaubt – mit der Einschränkung, dass der Nachbar nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Ein einzelner Stich ist hier wohl noch nicht „wesentlich“. Tausende Bienen, die auf dem Balkon um die morgendliche Honigsemmel kreisen, möglicherweise schon. Am Ende entscheidet das Gericht – nach dem Empfinden eines verständig wertenden Durchschnittsmenschen. Ck