Rechte am Bau absichern

Rechtssicher in die eigenen vier Wände

Der Gesetzgeber hat die Verbraucherrechte für private Bauherren bereits vor einigen Jahren deutlich ge-stärkt. Doch viele Häuslebauer sind über ihre Rechte nicht umfassend informiert, beobachtet der Bauherren-Schutzbund (BSB). Zugleich stellt der BSB in der Praxis immer wieder fest, dass viele Bauverträge nach wie vor Passagen und Klauseln enthalten, die nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen. Viele Bau- und Leistungsbeschreibungen sind unvollständig oder enthalten ungenaue Angaben. Für Bauherren können daraus verschiedene Risiken entstehen, warnt BSB-Pressesprecher Erik Stange.

Vor Baubeginn beraten lassen

Da Bauherren in der Regel weder hohen Bausachverstand mitbringen noch Experten im Bauverbraucher-recht sind, empfiehlt Stange, frühzeitig – am besten bereits vor dem Start eines Bauprojekts und der Unterzeichnung der Vertragsunterlagen – unabhängigen Rat einzuholen. Verbraucherschutzorganisationen wie der BSB oder der Verband Privater Bauherren bieten hier Hilfe an. Als typische Gefahren in einem Bauprojekt nennt Stange ungenaue Angaben in der Leistungsbeschreibung. Hier kann der Bauherr nicht sicher sein, dass seine Vorstellungen am Ende dem entsprechen, was er für sein Geld bekommt. Zudem können unklare Angaben in vielen Fällen zu einer unzureichenden Planung oder mangelhaften Bauausführung beitragen, die Mängel oder Schäden am Bauwerk nach sich ziehen. Werden bestimmte Leistungen wie die Sicherung der Baustelle, die Erschließung von Zufahrtswegen oder Vorbereitungen des Baugrunds ausgeschlossen, besteht die Gefahr, dass erhebliche, nicht eingeplante Zusatzkosten entstehen. Auch Zahlungspläne, durch deren Timing der Bauherr unwissentlich in Vorleistung geht, oder ungültige Preisanpassungsklauseln bergen finanzielle Risiken und beeinträchtigen die Verbraucherrechte am Bau. Djd