Rechte für möblierte Wohnungen

Ist eine Wohnung bereits möbliert, wenn nur ein Sofa darin steht? Foto: IMAGO/YAY Images

Mehr Schein als Sein?

Immer mehr Vermieter inserieren ihre Objekte nur noch möbliert, da sie diese so deutlich teurer anbieten können. Ab wann Wohnraum als möbliert gilt und welche Rechte und Pflichten Mieter haben, erläutert Sabine Brandl, Juristin von Ergo Rechtsschutz. 

Wann gilt eine Wohnung als „möbliert“?
„Dies ist gesetzlich nicht festgelegt“, so Brandl. „Eine Schlafgelegenheit, Schrank, Tisch, Stühle, Lampen, Küchengeräte wie Herd, Kühlschrank und eine Waschmaschine sollten Mieter allerdings mindestens vorfinden.“ Wie alt und von welcher Qualität die Einrichtung ist, spielt jedoch keine Rolle.
 
Unterscheiden sich die Regelungen zur Miete?
Egal ob möbliert oder nicht – für alle Mietwohnungen gelten die gleichen rechtlichen Regelungen. „Mit einer Ausnahme: Vermieter dürfen für die Einrichtung einen sogenannten Möblierungszuschlag verlangen“, erklärt Brandl. „Die Höhe ist nicht gesetzlich geregelt und hängt meist von Qualität und Zeitwert der Ausstattung ab. Meist ist schwer zu prüfen, ob der Aufschlag angemessen ist, da Vermieter nicht verpflichtet sind, diesen gesondert anzugeben“, so die Juristin. Dieser Möblierungszuschlag erschwert auch die Berufung auf die Mietpreisbremse.

Möbel umstellen oder austauschen?
„Gefällt Mietern die vorhandene Einrichtung nicht, ist es möglich, beim Vermieter nachzufragen, ob sie die Möbel austauschen dürfen“, so Brandl. „Stimmt er zu, sind sie verpflichtet, das Mobiliar sicher einzulagern – es einfach zu entsorgen, ist tabu.“ Beim Auszug müssen Mieter die Wohnung dann wieder in ihren Ursprungszustand zurückversetzen. 

Gleiche Kündigungsfristen für alle?
Auch für die gesetzlichen Kündigungsfristen macht es generell keinen Unterschied, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht. Anders sieht das bei möblierten Wohnungen aus, die nur für einen vorübergehenden Zeitraum vermietet werden. „Dann kann im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbart sein“, erläutert Brandl.  Mtm