Bauwirtschaft kritisiert geplante Änderung der Gefahrstoffordnung
Die Ziele der Bundesregie- rung für den energetischen Umbau des Gebäudesektors sind hoch, die Bereitschaft zur Umsetzung dagegen eher nicht. Laut einer Studie im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes aus dem Jahr 2023 planen gerade einmal 18 Prozent der deutschen Immobilieneigentümer in näherer Zukunft eine Sanierung. Der vorwiegende Grund: Zu wenig Eigenkapital im Angesicht hoher Baukosten. Auch an dieser Zurückhaltung mag es liegen, dass die Bundesregierung aktuell gesetzliche Hürden zu Sanierungsmaßnahmen am Gebäude eher abbauen will als sie zu verschärfen. Dies gefällt allerdings nicht allen Beteiligten. So strengt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Änderung der Gefahrstoffverordnung an.
Dessen Hauptinhalt: War bisher der Immobilieneigentümer dafür verantwortlich, im Sanierungsfall das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen in der Bausubstanz festzustellen, soll diese Aufgabe nun dem jeweiligen Bauträger anheimfallen. In Gebäuden hierzulande, in denen bis Anfang der 1990er-Jahre noch munter – und häufig undokumentiert – der krebserregende Stoff Asbest verbaut wurde, stellt diese Prüfung durchaus eine Herausforderung dar. Den sanierungswilligen Eigentümer dürfte eine solche Änderung freuen, spart er sich doch den teuren Experten und dessen zeitaufwendige Expertise. Die Baubranche dagegen zürnt. „Der Entwurf der Gefahrstoffverordnung ist eine große Enttäuschung und muss mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sofort gestoppt werden“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Der Hintergrund der Entrüstung: Bauunternehmer können zu Beginn einer Sanierungsmaßnahme nicht wissen, ob und auf welche Gefahrstoffe sie stoßen. Weder können sie deshalb im Vorfeld adäquat Kosten und Aufwand berechnen noch entsprechende Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter ergreifen. Für Pakleppa ist die Abkehr von der sogenannten „Veranlasserpflicht“ eine Farce: „Offensichtlich hat die Sorge Vorrang, dass Immobilienbesitzer nicht im gewünschten Umfang energetisch sanieren, wenn sie zugleich erkunden sollen, ob Gefahrstoffe in ihren Gebäuden verbaut sind.“ Laut des Cheflobbyisten bedeute dies nichts anderes, als die Gefahren und Risiken etwa im Umgang mit Asbest allein den Bauunternehmen aufzubürden. ck