Sanierung teuer gemacht

Neue Verordnung könnte Baumaßnahmen von Eigentümern weiter erschweren

Die Quote für Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt aktuell bei nur 0,83 Prozent. Dies hat eine Studie im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle ergeben. Für die nähere Zukunft sieht es nicht viel besser aus: Laut einer Umfrage des Verbands Bauherren-Schutzbund plant nur etwa ein Drittel der Eigennutzer mit älteren Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen. Dass weder Sanierungs- noch Modernisierungsmaßnahmen von der Stelle kommen, dürfte seinen Grund vor allem in den aktuell hohen Baukosten haben. Umso unverständlicher scheint es hier vor dem Hintergrund einer stetig an Dramatik zunehmenden Wohnbaukrise, dass der Gesetzgeber eine neue Verordnung plant, die eben diese Kosten noch weiter in die Höhe treiben könnte.

Entsorgung auch ohne konkreten Verdacht

Die Rede ist von einer an- gedachten Reform der Gefahrstoffverordnung. Nach dem Entwurf des Paragrafen 5a, Absatz 2, sollen sämtliche Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, ohne konkreten Verdacht unter kompletten Asbestschutzmaßnahmen samt Abfallentsorgung als Sondermüll durchgeführt werden. Ein Prozedere, das enorm aufwendig und entsprechend kostenintensiv ist. Um der „Entsorgung auf Verdacht“ zu entgehen, müssen private Immobilieneigentümer durch einen Sachverständigen Messungen durchführen lassen, um eine Asbest-Belastungsfreiheit nachzuweisen. Doch sind Sachverständige knapp und auch diese Messungen in der Regel teuer. Ob diese Freimessungen dann abfallrechtlichen Anforderungen genügen, ist ebenfalls noch nicht endgültig geklärt. Einer der Hauptkritiker dieser Reform ist der Verband privater Bauherren (VPB). Dabei geht es den Lobbyisten ausdrücklich nicht um das Einsparen nötiger Schutzmaßnahmen. „Die Anstrengungen, unsere Gebäude gesünder und sparsamer zu machen, unterstützen wir natürlich, und private Bauherren selbst haben größtes Interesse daran, schadstofffrei und nachhaltig zu wohnen“, erklärt VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn. Nicht akzeptabel sei allerdings, dass ausgerechnet die privaten Bauherren als schwächstes Glied in der Kette alleine für den Prozess der Prüfung und Entsorgung möglicher Altlasten verantwortlich sein sollten.

Hier dürften gerade Bau-Laien in vielen Fällen überfordert sein, so der VPB. Denn jene könnten meist nicht selbst beurteilen, ob eine Gefahrenlage bei dem verbauten Material vorliegt oder nicht. So drohten für den privaten Bauherren unnötige finanzielle Zusatzbelastungen. „Ist die Freimessung zu teuer oder zeitnah kein Sachverständiger zur Hand, zwingt die geplante neue Rechtslage dazu, dass auch unbelastete Baustoffe aufwendig als Sondermüll entsorgt werden müssen“, kritisiert Merzyn. Auf diese Weise bestünde die Gefahr erheblicher Kostensteigerungen, ohne dabei mehr Gesundheitsschutz erreicht zu haben. Christoph Kastenbauer