Solarenergie sticht Denkmalschutz

Das Morgen gegen das Gestern

Solarzellen werden stets effektiver, moderne Anlagen sind mittlerweile in der Lage, über 20 Prozent der Sonnenenergie in Elektrizität umzusetzen. Dass diese Technologie einen wichtigen Baustein für die Zukunft bedeuten kann, haben hierzulande vielfach die Gerichte erkannt. Das zeigt auch ein Fall aus Rheinland-Pfalz.
Dort trafen in einem Rechtsstreit Denkmalschutz und der Umstieg auf erneuerbare Energien aufeinander. Konkret: Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschützten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Dieser sollte auf der bereits bestehenden Einfriedungsmauer errichtet werden. Die zuständige Behörde und das später angerufene Verwaltungsgericht verweigerten das dem Eigen-tümer, weil der Denkmalschutz überwiege. Doch die nächsthöhere Instanz – das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 1 A 10604/23.OVG – korrigierte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Entscheidung: Das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzaunes sei von so großem Gewicht, dass der Denkmalschutz dahinter zurückzustehen habe.  Ck

Solarenergie ist in manchen Fällen wichtiger als Denkmalschutz. Foto: Tomicek/Lbs