Sparen mit neuer Technologie

Bis 2026 muss Heizverbrauch per Funk abgelesen werden können

Neue Technik beim Ablesen des Heizverbrauchs wird verpflichtend. Foto pixabay

Das Sparen von Energiekosten wird immer wichtiger. Auch wenn es in diesem Winter danach aussieht, dass die Gaslage in Deutschland stabil bleibt, muss man auch für den kommenden Winter 2023/2024 bereits gewappnet sein. Ein Weg, Energie effektiver und sparsamer zu verbrauchen, ist, dass Messdaten in Zukunft digital erfasst und aus der Ferne abgelesen werden. So können unter anderem Verbraucher deutlich schneller ihre tatsächlich benötigte Energie erkennen und effektiv anpassen. 2021 wurde dafür die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HKVO) geändert. Die bestehende Technik ohne Funk muss dabei bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Hier die drei wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Vermieter müssen umrüsten. Seit Anfang Dezember 2021 muss entsprechend der HKVO neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Alte Geräte können noch bis 2026 weiterlaufen. „Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte“, so Frank Peters, Abrechnungsexperte eines Immobiliendienstleisters, der schon heute einen großen Teil der betreuten
    Gebäude per Funk abliest. In den nächsten Jahren müssen also alle Vermieter und Verwalter auf ein zeitgemäßes Funksystem umstellen. Die Fernablesung hat viele Vorteile, auch für Mieter. Denn es entfallen nicht nur die Terminabsprachen für Jahresablesungen. Auch bei Mieterwechsel sind keine Zwischenablesungen mehr nötig, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Das Funksystem kann Basis für eine optimierte Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung und für eine papierlose Verwaltung von Immobilien sein. Von der Jahresabrechnung konnten Mieter bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat.
  2. Monatliche Informationen. Das wird nun mit der neuen Technik anders: Vermieter müssen zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Ein modernes Energiemonitoring kann, aufbauend auf dem Funksystem, die Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte monatlich erheben. Die Hausbewohner erhalten über ihren Internetbrowser oder eine App Zugang zum Energiemonitoring. Dort sehen sie Analysen und Auswertungen über ihren Ver-brauch.
  3. Heizkostenabrechnung.  Die jährliche Heizkostenabrechnung muss künftig mehr Infos enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. „Diese und weitere Informationen weisen wir auf der Abrechnung aus, damit Mieter ihre Energiekosten und Emissionen besser nachvollziehen und einordnen können“, erläutert Peters. Ck/Djd