Ungeklärte Graubereiche

Bauherren-Lobby kritisiert neues Gebäudeenergiegesetz

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Nach zähem Ringen haben Bundesregierung und Bundesrat nun doch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die wochenlangen, teils heftigen Diskussionen gerade rund um ein geplantes Verbot neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024, haben vom ursprünglich geplanten Gesetz dabei nur eine deutlich entschärfte Version übrig gelassen. Lobbyvereinen wie dem Bauherren-Schutzbund (BSB) geht diese Entschärfung allerdings immer noch nicht weit genug. So kritisiert BSB-Geschäftsführer Florian Becker die Einigung der Ampel-Koalition als „Scheinkompromiss“.

Erst das Netz, dann der Anschluss

Zu den Details: Das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen soll ab 2024 erst einmal nur für Neubauten greifen. Für Altbauten ist folgende Regelung vorgesehen: Neue Öl- und Gasheizungen dürfen so lange noch eingebaut werden, bis die Kommune eine sogenannte Wärmeplanung (das betrifft den Bau von Fernwärmenetzen) vorgelegt hat. Für Großstädte ab 100 000 Einwohnern ist eine Frist bis 2026 geplant, für kleinere Städte bis 2028 (ausgenommen von der Pflicht sollen Kommunen unter 10 000 Einwohnern sein). Neue Gasheizungen sollen danach nur noch erlaubt sein, wenn diese mit Wasserstoff betrieben werden können und ein klimaneutrales Gasnetz geplant ist. Mit dem harten Ausdruck des „Scheins“ bezieht sich Becker auf offene Fragen, die innerhalb des neuen Gebäudeenergiegesetzes längst nicht geklärt seien. So scheine beispielsweise zwischen den Regierungsparteien keine Einigung zu bestehen, ob eine ab dem Jahr 2024 neu eingebaute, wasserstofffähige Heizung erneut ausgetauscht werden müsse, wenn das kommunale Fernwärmenetz kein klimaneutrales Gas liefert.

Kommune in Vorleistung

Die engere Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung soll an sich Eigentümern in die Karten spielen – denn so tritt die Kommune in Vorleistung und man kann später beim Heizungstausch aus den vorliegenden Optionen auswählen. Die Kritik des Bauherrenschutzbundes richtet sich hier aber vor allem gegen einen nicht geklärten Graubereich. „Auch wenn wir grundsätzlich begrüßen, dass das Gebäudeenergiegesetz künftig an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt wird, muss bedacht werden, dass diese nur für Kommunen über 10000 Einwohner erstellt wird“, erklärt Florian Becker. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass für alle Kommunen mit weniger Einwohnern das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen faktisch doch bereits ab Anfang 2024 greife. ck