So können Senioren ihre Rente aufstocken
Es ist der letzte große Umbruch im Leben: Der Job liegt hinter einem, die Kinder sind längst ausgezogen und das Haus ist eigentlich viel zu groß. Dazu kommt, dass die Rente zwar zum Altwerden ausreicht, aber für die schon lange geplanten großen Reisen und Abenteuer ist es dann doch zu wenig. In einer Zeit, in der die traditionellen Rentensysteme zunehmend unter Druck geraten, werden alternative Einnahmemöglichkeiten für Menschen im Ruhestand immer lukrativer. Für diejenigen mit Wohneigentum bietet sich in diesem Fall die möblierte Vermietung auf Zeit an. Potenzielle Mietinteressenten sind junge Berufstätige, Studierende oder sogenannte Expats, also Führungs- oder Fachkräfte aus dem Ausland, die kurzfristig, aber für mehrere Monate eine Wohnung benötigen und sich nicht an klassische Langzeitmietverträge binden können oder wollen. Oft lassen sich beispielsweise durch kleine Umbau- und Modernisierungsarbeiten und mit einer zweckmäßigen, aber ansprechenden Möblierung aus ungenutzten Räumen Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen für die Vermietung im eigenen Haus schaffen. Auch rechtlich ist das unproblematisch: Im Gegensatz zur Vermietung als Ferienwohnung treffen regionale Gesetze, welche die Vermietung an Touristen unterbinden sollen, nicht auf möbliertes Zeitwohnen zu. Ein entscheidender Aspekt, der viel Immobilienbesitzern Arbeit und Bürokratie erspart. Unbedingt empfehlenswert ist hingegen ein rechtssicherer Mietvertrag. Dieser erspart sowohl Vermieter als auch Mieter böse Überraschungen und hält Mietdauer, Zahlungsmodalitäten, Kaution und Kündigungsfrist für beide Parteien fest. Im Gegensatz zur kurzfristigen Vermietung als Ferienwohnung, bei der meist weniger formelle Vereinbarungen getroffen werden, bietet ein offizieller Mietvertrag eine rechtliche Grundlage, die im Falle von Problemen Klarheit schafft.
Steuerabzüge nicht vergessen
Bei allen Vorteilen müssen sich die zukünftigen Vermieter darüber im Klaren sein, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland steuerpflichtig sind – auch für Rentner. Allerdings können sie von verschiedenen Absetzungsmöglichkeiten profitieren, wie zum Beispiel Abschreibungen für Abnutzung (AfA), Werbungskosten, Instandhaltungskosten oder Werbekosten für Inserate. In jedem Fall ist es empfehlenswert, eine Steuerkanzlei zu konsultieren. akz