Baumängel durch zu hohe Standards?
Moderne Standards wie das Gebäudeenergiegesetz stellen hohe technische und energetische Anforderungen an Neubauten. Zwar ist energieeffizientes Bauen unerlässlich für den Klimaschutz und für niedrige Energiekosten, es bringt jedoch das Risiko spezifischer Baumängel mit sich. Das bestätigen auch Studien des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund (BSB), die eine Zunahme von Bauschäden konstatieren. Da manche Baufirmen hin und wieder mit den hohen Standards überfordert zu sein scheinen, empfiehlt BSB-Pressesprecher Erik Stange, Vorsorge zu treffen – zum Beispiel über baubegleitende Qualitätskontrollen.
Mängel führen oft zu Folgeschäden
Häufige Schwachstellen sind zum Beispiel die luftdichte Gebäudehülle und die Wärmedämmung. An fehlerhaften Anschlüssen von Türen und Fenstern können bei mangelhafter Umsetzungsqualität Wärmebrücken entstehen, die langfristig zu Feuchtigkeitsschäden führen – ein teures Problem, das Folgekosten durch bauliche Nachbesserungen und erhöhte Energieaufwendungen nach sich ziehen kann. Energiesparende Haustechnik wie Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung bringt ebenfalls Herausforderungen mit sich. Wird ein solches System falsch eingebaut oder schlecht gewartet, kann es zu Problemen bei der Luftqualität und Feuchtigkeit in Innenräumen führen. Durch Schimmel und andere Keime kann sogar die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt werden. Zudem besteht bei Ausführungsfehlern am Bau das Risiko, dass ein angestrebter Energiestandard verfehlt wird und dass Fördergelder nicht gewährt oder zurückverlangt werden.
Eine durchgehende sachverständige Begleitung ist für Bauherren laut BSB eine effektive Maßnahme, um sicherzustellen, dass komplexe energetische Vorgaben korrekt umgesetzt werden. Im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle begehen die Experten die Baustelle in regelmäßigen Abständen, um mögliche Baumängel frühzeitig zu identifizieren und die Qualität des Hauses langfristig zu gewährleisten. So lässt sich vermeiden, dass Schäden unbemerkt bleiben und erst nach Baufertigstellung oder dem Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist zutage treten. Djd/Ck