Police gegen Starkregen, Hochwasser und Erdrutsch gesondert abschließen
Es regnet, es schneit, es taut: Wenn Bäche, Flüsse und Kanalisationen Wassermassen nicht mehr fassen können, sind oft Überschwemmungen die Folge. Schwappen die Fluten ins Haus, ist das Eigenheim schnell ruiniert. Eine Wohngebäudeversicherung allein reicht dann nicht aus, um die finanziellen Folgen zu mildern. Versicherte benötigen vielmehr zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Worauf Hausbesitzer bei Vertragsschluss achten sollten? Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen beantwortet.
Wann zahlt welcheVersicherung?
Bei Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer und Leitungswasser verursacht wurden, greift die Wohngebäudeversicherung. Steht das Haus aber aufgrund von sintflutartigem Regen, Hochwasser oder Überschwemmungen unter Wasser, braucht es zusätzlich einen Baustein für Elementarschäden.
Dieser leistet auch bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Schneedruck, Lawinenabgänge oder Rückstau – also, wenn Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt und aus Toilette, Dusche und Waschbecken sprudelt, erläutert Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Schäden durch Sturmfluten sind regelmäßig nicht mit abgedeckt, es gibt aber vereinzelte Versicherer, die dieses Szenario einschließen. Wichtig: Die Naturgewalten, vor deren Schäden Hausbesitzer sich schützen wollen, sollten ausdrücklich in der Police aufgeführt sein. Denn: „Der Schutz ergibt sich allein aus den Vertragsbedingungen“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand des Bunds der Versicherten (BdV). „Es gilt nur, was dort erwähnt ist.“
Für welche Kosten kommt die Versicherung auf?
In der Regel übernimmt die Versicherung im Schadenfall die Kosten für Reparaturen und Aufräumarbeiten bis hin zum Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes oder der beschädigten Gebäudeteile. Zudem werden, falls das Gebäude eine Zeit lang nicht bewohnbar sein sollte, Hotelkosten übernommen. Auch diese Leistungen sollten exakt in den Unterlagen beschrieben sein. Wer zusätzlich zum Gebäude sämtliches bewegliches Inventar vor Elementargefahren schützen möchte, der benötigt den Zusatzbaustein für Elementarschäden nicht nur bei der Wohngebäudeversicherung, sondern auch bei der Hausratversicherung.
Wie schließt man eine solche Police ab?
Die Elementarversicherung wird Rehmke zufolge nur in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Diese Policen können bei Bedarf entsprechend erweitert werden. Daraus resultiert üblicherweise eine höhere Prämie. Nur einzelne der Naturrisiken abzusichern – etwa, weil Schäden durch einen Vulkanausbruch am Wohnort unwahrscheinlich sind –, ist nicht möglich.
Was sollte man beim Abschluss beachten?
Die Wahl der Versicherung sollte dem Verbraucherportal Finanztip zufolge an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden. Entscheidend ist also, dass sämtliche möglichen Risiken von der Police abgedeckt werden – in Küstennähe also etwa auch die Sturmflut.
Wichtig ist außerdem, die Versicherungssumme ausreichend groß zu wählen. „Diese sollte so bemessen sein, dass im Schadenfall die vollständigen Reparaturkosten gedeckt sind – inklusive Wiederaufbau des Gebäudes und der Beseitigung von Schäden durch Wasser, Schlamm oder Erdrutsche“, sagt Finanztip-Versicherungsexpertin Henriette Neubert. Dabei ist zu bedenken, dass der Wert des Hauses infolge allgemeiner Wertsteigerungen oder durch umfangreiche An- und Umbauten, Erweiterungen oder Sanierungen zunehmen kann. Hier gilt es darum, genau hinzusehen: Manche Versicherer sehen nämlich Höchstgrenzen für die Entschädigung vor. Gute Versicherungen schließen Finanztip zufolge zudem grobe Fahrlässigkeit, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Kosten für die Dekontamination des Erdreichs sowie Wasserzu- und Wasserableitungsrohre auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes mit in den Schutz ein.
Verbraucherschützer empfehlen, vor Vertragsschluss mindestens drei Angebote für den Zusatzbaustein Elementargefahren einzuholen. Eines davon sollte der aktuelle Versicherer beisteuern. Aber Achtung: Dem BdV zufolge ist dessen Offerte häufig mit einem gänzlich neuen Tarif verknüpft. So oder so: Abdeckung, Leistung und Prämie werden am besten genau verglichen. Außerdem wichtig: Wer den Anbieter wechselt, sollte sich vor der Kündigung des bestehenden Vertrags die Deckungszusage der neuen Versicherung besorgen, damit der Schutz nahtlos gewährleistet ist. Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, muss die Bank einer Vertragskündigung der Wohngebäudeversicherung regelmäßig zustimmen. Dafür sollte eine entsprechende Bearbeitungszeit eingeplant werden. Dpa