Streit um CO2-Kosten geht bis nach Karlsruhe
Die seit diesem Jahr vorgeschriebene Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern schlägt hohe Wellen. In Gebäuden mit hohem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß pro Quadratmeter sollen Vermieter einen größeren Teil der Kosten übernehmen, in Gebäuden mit niedrigem Ausstoß die Mieter. Bisher trugen die Kosten der CO2-Bepreisung allein die Mieter – über ihre Nebenkostenabrechnung. Nun sind es die Vermieter, die sich ungerecht behandelt fühlen – und die ihr Recht nun an höchster Stelle einklagen wollen. So plant der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland diese Art der Aufteilung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
CO2-Verbrauch nur Sache des Mieters?
„Nach unserer Einschätzung greift die verbrauchsbasierte CO2-Kostenaufteilung unzulässig in die Rechte der Vermieter ein. Denn die Abwälzung der Kosten auf den Eigentümer wird primär vom Verhalten des Mieters abhängig gemacht“, erklärt Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands. Ob Mieter es gern mollig warm hätten oder wenig heizten, entzöge sich gänzlich dem Einfluss des Vermieters. Auch der vom Gesetzgeber gewünschte Anreiz für Vermieter, ihre Gebäude klimaökonomisch und energieeffizient zu gestalten, würde auf diese Weise ausgehebelt. Dies ist genau der Standpunkt, an dem sich die Geister scheiden: Die Eigentümerlobbyisten gehen davon aus, dass der entscheidende Faktor eines überhöhten Energieverbrauchs das Heiz- und Duschverhalten des Mieters darstellt – und nicht der energetische Zustand der jeweiligen Immobilie. Das sieht allerdings nicht nur der Gesetzgeber anders. „Der Verbrauch in Gebäuden setzt sich aus vielen Faktoren zusammen, das Nutzerverhalten ist nur einer von vielen“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbunds. „Studien zeigen, dass durch eine Optimierung des Nutzerverhaltens je nach Gebäudezustand lediglich Einsparungen von circa fünf bis zehn Prozent erreicht werden.“ Überhaupt kein Verständnis für die Kritik an der Aufteilung der CO2-Kosten und Warneckes Argumentation dazu hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Es sind die Eigentümer, die darüber entscheiden, wie gut ein Gebäude gedämmt ist, ob die Heizung mit erneuerbaren Energien betrieben wird und effizient eingestellt ist. Damit tragen sie den Bärenanteil an Verantwortung und Einflussmöglichkeiten, Gebäude auf Klimakurs zu bringen“, erklärt Irmela Colaço, Leiterin Wohnen und Gebäude beim BUND.
Ansichten, die den Eigentümerverband nicht von seinem Gang vors Bundesverfassungsgericht abhalten werden, wie Warnecke bekräftigt: „Wir erhoffen uns, dass der Bundestag dieses Gesetz nach einem entsprechenden Urteil aus Karlsruhe korrigieren muss.“ Als Ausgleich für die höhere Belastung könnten Mieter dann – wenn es nach dem Eigentümerverband geht – Klimageld vom Staat erhalten. Ob diese Form der Pro-Kopf-Förderung allerdings seinen Weg durch den Bundestag findet, gilt als ungewiss. Christoph Kastenbauer