Verbände fürchten fehlende Staatsmittel für energetische Maßnahmen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangene Woche sorgt für große Erschütterungen innerhalb der Ampelkoalition. 60 Milliarden Euro verschob die Regierung nach Amtsantritt aus einem Geldtopf übrig gebliebener Coronahilfen aus 2021 in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Diese Maßnahme verstoße gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, urteilten die Karlsruher Richter. Dumm nur, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser 60 Milliarden für die Förderung energetischer Maßnahmen im Häuserbereich vorgesehen war. Die Baubranche sowie Eigentümer- und Bauherrenverbände schlagen Alarm. Sie fordern die Sicherstellung der Förderung – und gehen teils noch einen Schritt weiter.
Mehrbelastungen für Eigentümer erwartet
Der Zeitpunkt des Urteils ist umso prekärer, da ab kommendem Jahr mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz strengere Sanierungs- und Heizungsvorschriften in Kraft treten – deren Umsetzung Eigentümer bei einem Wegfall von Fördergeld teils schwer belasten dürften. Laut Bundesregierung sollen zwar die Mittel für die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ und „Wohneigentum für Familien“ für dieses Jahr noch gesichert bleiben. Doch das Jahr ist weit fortgeschritten und besonders im langfristig zu planenden Baubereich braucht es Sicherheiten, die auch weit in der Zukunft noch Bestand haben. Das sieht auch Florian Becker, Geschäftsführer des
Bauherrenschutzbundes so: „Ursprünglich sollten erhöhte staatliche Zuschüsse für Wärmepumpe und Co. zum 1. Januar 2024 verfügbar sein. Um Verwirrung und Unsicherheit bei den Verbrauchern zu vermeiden, muss jetzt rasch für Klarheit gesorgt werden.“ Deutlich mehr Pessimismus klingt beim größten deutschen Eigentümerverband Haus & Grund durch, wenn dessen Präsident Kai Warnecke sagt: „Niemand weiß momentan, wie viel, wie lange und ob überhaupt im kommenden Jahr Geld für den Heizungsaustausch und für Effizienzmaßnahmen zur Verfügung steht.“ Aussichten, die umso schwerer wiegen, da sie nicht nur den einzelnen Bauherren betreffen, sondern den gesamten Bau- und Wohnungssektor. „Sollten die Förderungen weiter zusammengestrichen und die Bedingungen für Bauwillige und Investoren noch schlechter werden, wird der Wohnungsbau auf Jahre einbrechen“, warnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Dem Wohnsektor, der eh bereits tief in der Krise steckt, droht demnach ein weiterer Negativbeschleuniger. Die drohende Wohnungsnot wird nun auch als Anlass genommen, längst aufgegebene Diskussionsfelder wieder aufs Tableau zu heben. So sei laut Warnecke die Bundesregierung gut beraten, das Urteil zu nutzen, um die Energiewende neu aufzustellen. Und zwar „ohne Ordnungsrecht, mit einer einheitlichen, europäischen CO2-Bepreisung und einer Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger.“ Kastenbauer