Bescheide verursachten auch bei Steuerberatern extremen Aufwand
Die jüngste Geschichte der Grundsteuererklärung ist eine voller Pleiten und Pannen. Um die 36 Millionen Grundstücke mussten neu bewertet werden und das Zusammentragen der Daten blieb (obwohl bei verschiedenen Behörden größtenteils vorhanden) an den Eigentümern selbst hängen. Auch die Bearbeitung stellte sich als schwierig heraus, Behördenfachchinesisch stand im Einklang mit ab- stürzenden Online-Programmen. Nicht zufällig wurde die Abgabefrist von Ende Oktober 2022 auf Anfang Februar 2023 und in Bayern sogar auf den 31. April 2023 verschoben. Wie sehr viele Immobili- eneigentümer in den vergangenen Monaten mit ihrer Grundsteuererklärung gekämpft haben und letztendlich sich beim Zusammensuchen der Daten und der oft holprigen elektronischen Übermittlung für den Weg zum Steuerberater entschieden haben, zeigt eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag von Gelbe Seiten. Laut der Ergebnisse war für ein Drittel der Steuerberater die zusätzliche Arbeit in Sachen Grundsteuererklärung kaum zu bewältigen und brachte ihre Kanzlei an die Grenze der Leistungsfähigkeit. Weitere 39 Prozent sagten, es habe sich um viel Arbeit gehandelt, sie sei aber noch gut zu bewerkstelligen gewesen. Insgesamt schätzten drei Viertel den Aufwand als „hoch“ oder sogar „sehr hoch“ ein. Eines der wohl mühsamsten Kapitel in der deutschen Steuergeschichte ist dabei längst noch nicht zu Ende. Da jedes Bundesland einzeln für die Grundsteuererklärung zuständig ist, gibt es aktuell keine einheitlichen Zahlen. Ein Ergebnis aus dem Südwesten Deutschlands zeigt allerdings einen weiterhin nur langsam der 100-Prozent-Marke entgegenstolpernden Prozess. So haben zwar für die Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Grundstücke umfasst, inzwischen rund 90 Prozent der Immobilieneigentümer in Baden-Württemberg ihre Erklärungen abgegeben, wie eine Spre-cherin des Finanzministeriums in Stuttgart mitteilte. Die verlängerte Frist lief bis zum 31. Januar. Anders und deutlich alarmierender sieht es in dem Bundesland bei der Grundsteuer A aus, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft betrifft. Die Abgabequote beläuft sich hier auf gerade einmal 28 Prozent – dabei ist die Frist bereits Ende März 2023 abgelaufen. Ck/Djd