Mit Fehlern darf gerechnet werden

Bescheid zur Grundsteuer unbedingt genau prüfen

Der Abgabeprozess der Grundsteuererklärung, deren teils mehrmals verlängerte Fristen nun gerade auch in Bayern als letztem Bundesland abgelaufen sind, wurde deutschlandweit kritisiert. Die Gründe: zu komplizierte Formulare, unnötiges Sammeln der Bürger von eigentlich bei den Behörden vorhandenen Informationen, technische Pannen bei der digitalen Bearbeitungssoftware. Nun dürften Grundstückseigentümer vom Finanzamt bald ihre Bescheide zur Grundsteuer erhalten. Besonders vor dem Hintergrund der vorherigen Probleme sollte man diese Bescheide auf jeden Fall genau und schnellstmöglich prüfen. Dazu rät die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Falls Zweifel bestehen oder Fehler auftauchen, sollten Eigentümer Einspruch erheben. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheides. Mögliche Fehler treten nach Angaben der Experten etwa bei Bodenrichtwerten auf, die Grundbesitzer aus den Länderportalen übernommen haben. Sie seien wiederholt zu hoch. Dies kann etwa der Fall sein, wenn nicht nutzbare Fläche als Baugrund erfasst wurde. Die Höhe der künftigen Grundsteuer ist noch nicht absehbar. Für böse Überraschungen könnten nach Angaben der Experten die Hebesätze sorgen, die jede Gemeinde einzeln bestimmt. Nach Angaben des Finanzministeriums wird es vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht.

Abgabefrist ist bereits abgelaufen

Die Grundsteuererklärung konnte bis Ende Januar (in Bayern bis Ende April) dieses Jahres eingereicht werden. Wer sie bislang noch nicht abgegeben hat, sollte kein Risiko eingehen und einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, raten die Experten. Andernfalls können ab sofort Verspätungszuschläge fällig werden. Die Finanzverwaltungen haben zwar bislang in der Regel auf Sanktionen verzichtet, so die Experten. Doch nach entsprechender Androhung könnten sie auch ein Zwangsgeld festsetzen. Hinzu kommt: Wenn Eigentümer keine Erklärung abgeben, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen selbst schätzen. Das sei für die Betroffenen zumeist nachteilig. Voraussetzung für die Genehmigung einer individuellen Fristverlängerung sind triftige und entschuldbare Gründe. Dazu zählen beispielsweise eine längere Krankheit. Ck/Djd