Verzögerter Grundsteuerbescheid
Obwohl seit diesem Jahr die neue Grundsteuer gilt, warten viele Eigentümer noch immer auf ihren finalen Grundsteuerbescheid. Einige Kommunen und Gemeinden hätten die Bescheide noch immer nicht versandt, obwohl die bisherige Grundsteuer seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Bitte zahlen, aber ohne Betrag?
Ursächlich dafür sei zum Teil noch immer die fehlende Festlegung einiger Kommunen auf einen neuen Hebesatz. Dieser ist aber zur Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer – neben dem Grundsteuermessbetrag – unerlässlich. Laut Gesetz haben Kommunen noch bis Juni Zeit, die Hebesätze für 2025 rückwirkend festzulegen. Blöd nur: Bis dahin sind bereits die ersten Zahlungstermine der Grundsteuer fällig, die vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen sind – ohne Bescheid unmöglich. Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, vorerst abzuwarten. Steuerzahler sollten in keinem Fall einfach die alte Grundsteuer zu den Stichtagen zahlen. Dieser Betrag könnte sowohl zu hoch als auch zu niedrig sein. Wurden Daueraufträge eingerichtet, um die vierteljährlichen Zahlungen zu leisten, sollten diese ausgesetzt werden, bis der neue Bescheid vorliegt.
Gut zu wissen: Eigentümer, die gegen den vom Finanzamt versandten Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, weil sie verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Bewertungsmethode hegten, könnten inzwischen trotzdem bereits einen finalen Grundsteuerbescheid ihrer Kommune oder Gemeinde erhalten haben. Sie sollten den Zahlungstermin unbedingt einhalten, weil der Einspruch nicht von der Zahlungsverpflichtung entbindet. Der Einspruch hält dem Bund der Steuerzahler zufolge lediglich alle Möglichkeiten einer nachträglichen Änderung offen. Dpa